Hallo, mir ist folgendes Problem nach Ende der Abschreibung meines betriebliche KFZ bewusst geworden:
Nach Ende der Abschreibung muss ich järhlich ca. 7.000 Euro nach der 1% Regelung versteuern. Ebenso ca. 1.000,00 Euro für Fahrten zur ersten Dienststelle.
Dem gegenüber habe ich jährlich nur 3.500 Euro Ausgaben für Benzing, Versicherung usw.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann tatsächlich für die Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges 4.500 Euro als Ertrag versteuern muss?
Gibt es eine andere Regelung für betriebliche Fahrzeuge wenn der zu versteuernde Anteil höher als die Ausgaben ist?
Vielen Dank für eine Hilfestellung im Voraus!