Hallo zusammen,
ich habe seit ein paar Jahren einige (geschlossene) Beteiligungen (Windparks, Solarparks, etc.), die ich in der Steuererklärung als Mitunternehmer Gewerbebetrieb
§15 ESt in der ESt-Erklärung angebe. Da solche Gesellschaften i.d.R. länger für die Erstellung der Jahresabschlüsse brauchen, liegen diese zum Zeitpunkt der Erstellung meiner ESt. Erklärung noch nicht vor und daher lasse ich die Einkünfte von Amts Wegen (v.a.W.) besteuern. Manchmal funktioniert das dann auch und mein Finanzamt schickt mir dann einen Nachtrag zum ESt. Bescheid.
Mittlerweile ist es aber so, daß aktuell noch Vorgänge aus dem Steuerjahr 2013 offen sind. Mir wurden zwischenzeitlich Kopien der einheitlichen Feststellungen von den Beteiligungen zugeschickt, die aber nicht zu einem Nachtrag zum ESt. Bescheid führten. Nach Rückfrage bei meinem Finanzamt, sind die Dokumente bisher dort nicht eingegangen (obwohl das schon teilweise 2 Jahre zurückliegt). Das ist natürlich besonders bedauerlich, wenn es sich um negative Einkünfte handelt.
Kann ich von meiner Seite aus irgendetwas tun, um dies zu beschleunigen ? Muß mein Finanzamt die Vorgänge auch bearbeiten, wenn ich ihm die Kopien der
Feststellungsbescheide zuschicke ? Gibt es eine Frist, bis wann solche Nachträge überhaupt noch bearbeitet werden ?
viele Grüße