In dem EÜR Modul, wenn ich in Einnahmen-Überschussrechnung ->Einnahmen-Überschussrechnung, gehe, erscheint dieses Bild:
Es gelingt mir nicht, die AFA auf bewegliche Wirtschaftsgüter unter laufende Buchungen zu Buchen.
Wenn ich dies als Ausgabe buche, funktioniert kein passendes Konto.
Bei "freier Buchung" würde 4862 oder 4860 gehen, wäre das richtig?
Wie AFA auf bewegliche Wirtschaftsgüter buchen?
- Spahrer
- Erledigt
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Hallo Spahrer!
Zu den Buchungskonten kann ich persönlich jetzt nichts sagen. Anlagegüter sind im Thema "Betriebsvermögen > Anlagevermögen" anzulegen. Dort innerhalb eines Anlagegutes ist dann auch die Anschaffung und die Abschreibung zu buchen. Diese Buchungen werden dann von der Software in den laufenden Buchungen angelegt. -
Hallo Spahrer,
du musst in das Anlagevermögen wechseln (Betriebsvermögen - Anlagevermögen), dann das betreffende Anlagegut auswählen (Bearbeiten). Dann hast du ganz unten die Zeile Abschreibung - hier ebenfalls auf bearbeiten gehen. Du wirst dann bis zur Buchung geleitet.
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Hallo,
Danke für Eure Antworten. An die Klickabfolge muss man erst mal drauf kommen....Frage: Das Ergebnis ist dann eine "Freie Buchung" (und nur die nimmt das entsprechende Konto an).
Ist eine "Freie Buchung" eine Ausgabe oder eine Einnahme? -
Ist eine "Freie Buchung" eine Ausgabe oder eine Einnahme?
Das kommt natürlich auf die genutzten Konten an. Deshalb heißt es ja "freie Buchung".
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Moin,
heisst in diesem Fall: Abschreibungskonto 48x im Soll an Anlagekono 048x im Haben (;wo die Anschaffung gebucht wurde).
Viele Grüße
Maulwurf -
Wieso willst du hier überhaupt eine freie Buchung machen? Das macht doch das Programm für dich!
Du rufst das Anlagegut auf, klickst auf den Bleistift bei Abschreibung und kommst in eine neue Maske. Dort werden zunächst einige Parameter abgefragt, dann kommt die Tabelle mit den AfA-Beträgen bis zur Vollabschreibung und dann weiter unten gibt es den Button "Buchen". Sobald du hier klickst, wird ein Buchungssatz in deine laufenden Buchungen übertragen. Du musst nichts weiter machen! -
Danke für die Antworten!
Ich bin nicht der Einzige im Forum, der sich bei "Freier Buchung" am Kopf kratzt.
Hängt wie oben gesagt offenbar vom Konto ab, was gemacht wird.
Das Programm wir's schon richtig machen.... -
Moin.
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nun ja, das Programm macht das, was Du ihm sagst - Kontrolle kann da, wie so oft im Leben keineswegs schaden -
Ich bin nicht der Einzige im Forum, der sich bei "Freier Buchung" am Kopf kratzt.
Hängt wie oben gesagt offenbar vom Konto ab, was gemacht wird.
Das Programm wir's schon richtig machen....Also, dazu muss ich sagen, dass bei einer freien Buchung der Anwender selbst bestimmen muss, ob ein Buchungskonto auf der Haben- oder Sollseite bebucht wird. Das Programm macht da garnichts, da musst du schon wissen was du machst. Deshalb: Die passende Buchungsart wählen (Einnahme, Ausgabe.. etc), dann kann es auch nicht passieren das ein Konto was eigentlich (z.B.) nicht auf der Sollseite bebucht werden darf durch die freie Buchung falsch gebucht wird.
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Ich bin nicht der Einzige im Forum, der sich bei "Freier Buchung" am Kopf kratzt.
Hängt wie oben gesagt offenbar vom Konto ab, was gemacht wird.Nun ja, wenn man von Buchhaltung absolut keine Ahnung, kratzt man sich am Kopf. Es ist immer etwas riskant, eine beruflich selbständige Tätigkeit aufzunehmen und vor den Buchhaltungspflichten den "kopf in den Sand" zu stecken. Es gibt genügend Fortbildungsmöglichkeiten, um hier das "Kopfkratzen" wegzubekommen.
Für deine Buchhaltung bist du verantwortlich - Unkenntnis ist hier kein Milderungsgrund, wenn es zu Fehlern kommt. Das Finanzamt wird immer argumentieren: wenn Sie es nicht können, müssen Sie sich fachliche Hilfe holen.