Hallo Experten,
sinnhafterweise sollte diese wichtige Angabe bei "Persönliches -> Kinder" gemacht werden, so dass das Thema "Unterhalt an Kinder" an dem Punkt erledigt ist. Logik an der Stelle wäre bei den Codern zu schön gewesen.
Es gibt zwar "Allgemeine Ausgaben -> Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich" - aber kein "Kindsunterhalt" oder ähnliches. Macht doch Sinn oder nicht?
Einzige Option wäre dann "Unterhalt an bedürftige Personen" korrekt? Falls nicht:
Wo kann ich meinen Unterhalt meines leiblichen Kindes bei der Ex Lebend hier steuerlich berücksichtigen?