Nebenkosten für Gewerberäume in WISO

  • Hallo,


    wir haben in unserem Haus Gewerberäume eingerichtet (Räumlich abgetrennte Praxis). Diese entsprechen ca. 20% der gesamten Wohnfläche. Eine getrennte Erfassung des Wasser- oder Stromverbrauchs ist technisch nicht möglich.
    Kann ich dann pauschal 20% aller Kosten (Heizung, Wasser, Strom, Abfall, Versicherungen, ...) in der EÜR ansetzen? Wenn ja, wo und wie trage ich das ein? Gibt ja keinen Beleg, außer ich erstelle einen und datiere ihn.


    Beste Grüße, Ralf

  • Gewerberäume eingerichtet (Räumlich abgetrennte Praxis). Diese entsprechen ca. 20% der gesamten Wohnfläche.

    Hallo,


    Am besten wäre anstelle des ca. 20% die Praxis zu vermessen (geht auch aus Bauplan) und den genauen gewerblich genutzten Anteil zu ermitteln.



    Kann ich dann pauschal 20% aller Kosten (Heizung, Wasser, Strom, Abfall, Versicherungen, ...) in der EÜR ansetzen? Wenn ja, wo und wie trage ich das ein? Gibt ja keinen Beleg,

    Belege/Rechnungen gibt es z.B. vom Energieversorger (Strom, Heizöl,-Gaslieferant, der Stadt Wasser-Müllentsorgung ) und von diesen Kosten den %-Anteil errechnen. Gilt auch für Hypozinsen/Miete etc.


    Gebucht würde dann im Modul EÜR z.B. Strom/Wasser/Betriebskosten/Müll (Anteiligen Betrag) 4240 an 1890
    und Heizung (Anteilbetrag) 4230 an 1890


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Elsamate () aus folgendem Grund: Geldkonto von 1880 auf 1890 geändert

  • Belege/Rechnungen gibt es z.B. vom Energieversorger (Strom, Heizöl,-Gaslieferant, der Stadt Wasser-Müllentsorgung ) und von diesen Kosten den %-Anteil errechnen. Gilt auch für Hypozinsen/Miete etc.

    Da hoffe ich nur, dass das Finanzamt mitspielt. Diese Regelung gilt für Arbeitszimmer, aber für Gewerberäume? Strombedarf, Müll etc. fällt doch in der Regel bei einem Gewerbe in anderen Mengen an als bei einer privaten Nutzung.
    Davon abgesehen: ob z. B. beim Müll das Gewerbe nicht gesondert angemeldet werden muss oder andere Anmeldungen erforderlich sind, sollte zunächst auch geprüft werden. Gewerbenutzung in Wohngebäude erlaubt und und und ....
    Ich sehe hier Risiken.


    Weiter ist zu prüfen, inwiefern diese Räume zu betriebsnotwendigem Vermögen werden und entsprechend behandelt werden müssen (also Einlage prüfen). Hier sollte die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch genommen werden.

  • Weiter ist zu prüfen, inwiefern diese Räume zu betriebsnotwendigem Vermögen werden und entsprechend behandelt werden müssen

    Hallo babuschka,


    Danke für die wichtigen Hinweise bzgl. Gewerbe in Wohngebäuden.


    Am besten wird es sein wenn sich der TE einmal das oder das ansieht und zusätzlich seinen St-Berater anfragt.