In Großbritannien angestellt, in Deutschland wohnsässig - wie in deutscher Steuererklärung angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite Vollzeit für ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen (ohne deutsche Zweigstelle) und habe dort auch bislang meine Einkommensteuer gezahlt. Ich habe jedoch meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nun verlangt das deutsche Finanzamt, dass ich die Anlage N-Aus in meiner Steuererklärung nachliefere. Nun bin ich besorgt, dass der deutsche Fiskus ebenfalls mein Einkommen in Großbritannien besteuern will. Ich habe mir bereits das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien angesehen. So weit ich das sehe, sollte ich in Großbritannien meine Einkommensteuer zahlen, da meine Firma in Deutschland keine Zweigstelle hat. Allerdings ist die Frage, ob Großbritannien mein Tätigkeitsstaat ist, wenn ich die meiste Zeit in Deutschland verbringe (mehr als 183 Tage im Jahr). Meine Arbeit kann ich von überall aus erledigen, ich arbeite also gewöhnlich nicht in einer Betriebsstätte.


    Nun meine Fragen:


    Denkt ihr, dass in meinem Fall Deutschland meine britischen Einkünfte freistellt?
    Hat meine Angabe zu den Tagen, die ich mich im Jahr in Großbritannien tatsächlich aufhalte, einen Einfluss darauf, wie das Finanzamt entscheidet?
    Sollte Deutschland Anspruch auf die Einkommensteuer erheben, wie verträgt sich das dann damit, dass ich in Großbritannien längst Einkommensteuer gezahlt habe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in diesem Fall nochmals Einkommensteuer auf bereits besteuertes Einkommen zahlen muss?!


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Nun verlangt das deutsche Finanzamt, dass ich die Anlage N-Aus in meiner Steuererklärung nachliefere.

    Was bei Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG unterliegen, ja auch absolut zutreffend und zwingend ist. Einfach einmal die gesetzliche Vorschrift nachlesen bzw. unter dem genannten Stichwort die erweiterte Forumssuche befragen.