Gibt es eine Ausschluß-Frist für Abgabe einer Steuererklärung für Verstorbene durch Erben

  • Gibt es eine Ausschluß-Frist für Abgabe einer Steuererklärung für Verstorbene durch Erben. Der Fall: Mutter verstirbt im Jan.2005. In 2006 schickt die Sparkasse einen Belegt über Abgeführte Steuern auf Zinseinnahmen über 1050,- €. Dieser Beleg taucht erst aktuell in alten Unterlagen auf. Kann hier noch eine nachträg liche Steuererklärung abgegeben werden oder sind 7 (sieben) Jahre eine Ausschlußfrist für Abgabe bzw, Rückerstattung? ?( ?( ?(

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Ausschluß-Frist für Abgabe einer Steuererklärung für Verstorbene durch Erben.

    Es gelten die ganz normalen Erklärungsfristen. Im Zweifel sogar über den Umweg Selbstanzeige etc., zumal Ihr als Erben ggf. sogar verpflichtet seid, entsprechende Erklärungen abzugeben. Auch wichtig wäre, ob denn bisher überhaupt bereits einmal Erklärungen abgegeben worden sind. Ohne aber jetzt genau etwas zu den Einkünften zu wissen kann man da im Prinzip rein gar nichts zu sagen, da ja auch zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung zu unterscheiden ist. Bei letzterer wären dann auch noch die verlängerten Festsetzungsfristen bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung zu beachten.


    Dieser Beleg taucht erst aktuell in alten Unterlagen auf. Kann hier noch eine nachträg liche Steuererklärung abgegeben werden oder sind 7 (sieben) Jahre eine Ausschlußfrist für Abgabe bzw, Rückerstattung?

    s.o.

  • Der Fall ist folgender: Gibt es eine Ausschluß-Frist für Abgabe einer Steuererklärung für Verstorbene durch Erben. Der Fall: Mutter verstirbt im Jan.2005. In 2006 schickt die Sparkasse einen Belegt über Abgeführte Steuern auf Zinseinnahmen über 1050,- €. Dieser Beleg taucht erst aktuell in alten Unterlagen auf. Kann hier noch eine nachträg liche Steuererklärung abgegeben werden oder sind 7 (sieben) Jahre eine Ausschlußfrist für Abgabe bzw, Rückerstattung?

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber gelesen, was ich oben geschrieben habe. oder? ?(


    Es gelten die für die (verstorbene) Mutter maßgeblichen Erklärungs-/Festsetzungsfristen.

  • Gibt es eine Ausschluß-Frist für Abgabe einer Steuererklärung für Verstorbene durch Erben.

    Es gibt generell keine Ausschlussfristen, sondern Erklärungsfristen. Das hat dir miwe4 ja erklärt.


    Diese Fristen verlängern sich, wenn es sich um z. B. Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung handelt. Aus dem Sachverhalt ist nicht klar erkennbar, ob dies vorliegt. Ob hier - wie miwe4 schreibt - eine Selbstanzeige erfolgen muss, kann euch nur ein Steuerberater sagen, der dann den ganzen Sachverhalt erfragt. Erst dann kann man beurteilen, ob eine Erklärung hätte abgegeben werden müssen (weil die entsprechenden Sachverhalte hierfür vorlagen). Wenn nicht, schätze ich, dass ihr keine Chance mehr habt (persönliche Einschätzung, kein Rat in Steuerfragen).

  • wir haben das Jahr 2017 - und der Todesfall war 2005 - vor 12 jJhren!!
    Da ist nichts mehr!
    Lia

    Da wäre ich mir nicht ganz so sicher - es gibt Erklärungsfristen, und eine darauf folgende Festsetzungsfrist. Bei Steuerhinterziehung kann dies auch 2017 möglicherweise offen sein (Erklärung war 2006 abzugeben, erst nach Abgabe der Erklärung beginnt die Festsetzungsfrist).
    Da wir dies hier nicht beurteilen können, habe ich auf fachlichen Rat hingewiesen. Es kann verjährt sein, es kann aber auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    wir haben das Jahr 2017 - und der Todesfall war 2005 - vor 12 Jahren!!
    Da ist nichts mehr!

    Sicher? Da würde ich im Hinterziehungsfall und Nichtabgabe einer Erklärung noch einmal genau nachrechnen.


    Festsetzungsfrist ESt 2005 im angenommenen Fall einer Steuerhinterziehung:
    Beginn der Festsetzungsfrist m.A.d. Jahres 2008 (§ 170 Absatz 2 AO)
    Ende der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung (10 Jahre) m.A.d. Jahres 2018 (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO)