Teilweise Kostenübernahme berufsbegleitendes Studium vom Nettolohn

  • Hallo,
    ich beginne in kürze ein berufsbegleitendes Studium und habe das Glück, dass mein Arbeitgeber mich tlw. mit Freistellung etc. unterstützt.
    Es wurde ein üblicher Vertrag mit dem Arbeitgeber aufgesetzt mit Bindefristen etc.


    Der Teil der Semestergebühren die ich selbst tragen muss, werden über die 6 Monate des Semesters gleichmäßig verteilt vom Nettolohn abgebucht.
    Der Arbeitgeber ist nicht davon zu überzeugen, dass ein Abzug vom Brutto für alle besser währe.


    Meine Frage: Reicht der Vertrag zwischen AG und AN in dem die Beträge genau aufgeführt sind, sowie der Nachweis, dass dieser Abzug stattgefunden hat um die Kosten beim FA einzureichen? Oder muss ich vom AG eine geänderte Rechnung einfordern?


    Gruß,

  • der Abzug vom Nettolohn zeigt, dass Sie diese Beträge voll selbst bezahlen - dann könnten Sie sie ja auch gleich selber überweisen. Aber ja, das genügt als Nachweis zum Abzug als Werbungskosten für die ESt-Erklärung!


    Der Arbeitgeber trägt somit diese Kosten nicht - und für Sie bedeutet der Abzug vom netto, dass alle Sozialabgaben und Steuern vorher abgezogen werden.


    Mir ist unklar, warum Sie mit dem AG darüber einen Vertrag geschlossen haben, wenn er doch die Kosten nicht trägt? Oder hat er vorher die Beträge dem Bruttolohn zugeschlagen?


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    warum Sie mit dem AG darüber einen Vertrag geschlossen haben, wenn er doch die Kosten nicht trägt?

    Der AG trägt ja die Kosten, aber eben nicht vollständig. Und da nicht zwei Leute Vertragspartner sein können:

    Der Teil der Semestergebühren die ich selbst tragen muss, werden über die 6 Monate des Semesters gleichmäßig verteilt vom Nettolohn abgebucht.


    Der Arbeitgeber ist nicht davon zu überzeugen, dass ein Abzug vom Brutto für alle besser währe.

    Da die Bezahlung des AG nicht im Bruttolohn enthalten ist, darf er selbstverständlich auch nicht von diesem abgezogen werden.


    Wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt - Quelle: haufe.de
    2012-04-13 Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber - IV C 5 - S 2332_07_0001 - NWB Datenbank .pdf