Hallo,
ich beginne in kürze ein berufsbegleitendes Studium und habe das Glück, dass mein Arbeitgeber mich tlw. mit Freistellung etc. unterstützt.
Es wurde ein üblicher Vertrag mit dem Arbeitgeber aufgesetzt mit Bindefristen etc.
Der Teil der Semestergebühren die ich selbst tragen muss, werden über die 6 Monate des Semesters gleichmäßig verteilt vom Nettolohn abgebucht.
Der Arbeitgeber ist nicht davon zu überzeugen, dass ein Abzug vom Brutto für alle besser währe.
Meine Frage: Reicht der Vertrag zwischen AG und AN in dem die Beträge genau aufgeführt sind, sowie der Nachweis, dass dieser Abzug stattgefunden hat um die Kosten beim FA einzureichen? Oder muss ich vom AG eine geänderte Rechnung einfordern?
Gruß,