Freiberuflich Gewerbeanmeldung neues Gesetz

  • Mein zuständiges Finanzamt hat mir diese Art der Tätigkeit bestätigt, daher brauche ich auch keine Gewerbeanmeldung.

    Nachtrag:
    Was sagt denn das Gewerbeamt (Ordnungsamt)?

  • Mein Fazit: Trotz vor Jahren erfolgter Gewerbeanmeldung nach Inkrafttreten des Gesetzes (wahrscheinlich 01.07.2018) Gewerbeerlaubnis beantragen (müsstest Du nach neuer Rechtslage m. E. auch). Gewerbesteuer betrifft mich nicht.

    Folgende Gegebenheit von vor knapp einem Monat. Ich hatte meine E-Steuer über Elster dem FA übermittelt. Nachdem ich den Bescheid bekommen hatte, war mein Hausverwaltereinkommen unter gewerblich vom FA eingetragen worden.
    Daraufhin habe ich den Finanzbeamten angerufen und ihn auf mein vorher genannte Einstufung "als Freiberufler" hingewiesen. Nach kurzer Erläuterung hat er gesagt, was auch erfolgte, dass er den Bescheid ändert und meinen Verdienst als Freiberufler einstuft.


    Auch sagte er mir aufgrund meiner Anfrage, dass dann, wenn es auch unter gewerblich gelaufen wäre, ich keine Gewerbssteuer hätte zahlen müssen.


    Daher glaube ich nicht, dass sich bei mir etwas ändert, denn sonst wäre ich sicherlich vom FA diesbezüglich informiert worden. Und so warte ich ab, was folgt. Ich komme aber nicht an die "erlaubte" Einkommensgrenze von € 17000,- oder € 17500,- ran.

  • Ich bin in der gleichen Lage und würde gerne wissen, was aus deinem Fall geworden ist. Mein Gewerbeamt und ich sind diesbezüglich auf Konfrontationskurs. Daher suche ich andere Verwalter, die bis zur Berufszulassung unter der "sonstigen selbstständigen Tätigkeit" agiert haben. Hat die Berufszulassung wirklich diese Existenz vernichtet?