Hallo,
da man die Fragen einzeln stellen soll, kommt jetzt eine die im Zusammenhang mit meiner letzten Frage steht.
Wenn die Kontrollierbarkeit der neuen Gesetzte (Ausbildung, Haftpflicht für den Verwalter) über die Anmeldung beim Gewerbeschein läuft, würde das doch beudeuten, das der Freiberufliche Hausverwalter < 1000 Wohneinheiten der keine Gewerbeanmeldung braucht, nicht unter die neuen Gesetze fällt??????
Wolf12