Hallo Zusammen,
die meisten Steuerbescheide mit Krankheitskosten sind vorläufig hinsichtlich der Frage,
ob eine zumutbare Belastung zulässig ist. So auch mein Bescheid von 2015.
Seit" neuestem" wird die zumutbare Belastung anders berechnet als früher,
eine stufenweise Berechnung führt zu geringerer Belastung also mehr Anerkennung von Kosten.
Nach Hinweisen in Finanztest und Haufe wird geraten, für die vorläufigen Altfälle
nachträglich ebenfalls die neue Berechnung einzufordern.
Gelesen, getan. Jedoch weist das Finanzamt dies zurück mit der Begründung,
dass die Vorläufigkeit sich nicht auf die BERECHNUNG beziehe sonder ob überhaupt .
Hat jemand Erfahrung damit ?
Gruß Eliza