Leasing wie lange?

  • Hallo,


    ich habe vor einem Jahr ein PKW geleast und im Rahmen der Einnahme/Überschußrechnung die Leasinganzahlung bereits im 1. Jahr abgeschrieben. Was wäre, wenn ich bereits nach einem Jahr über ein Wechsel des Fahrzeugs nachdenke. Ist dann auch das gleiche Verfahren möglich?
    Vorab vielen Dank für die Info


    Uwe

  • Hallo Uwe,
    ich sehe keinen Grund, weshalb Sie das nicht tun dürfen. Nach § 4 Abs. 3 EkStG können Sie im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung die Leasinganzahlung im ersten Jahr als Betriebsausgaben verbuchen.
    Falls Sie jedoch einen Teil dieser Anzahlung zurück bekommen, müssen Sie diese als Einnahmen verbuchen.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->