Hallo,
ich habe vor einem Jahr ein PKW geleast und im Rahmen der Einnahme/Überschußrechnung die Leasinganzahlung bereits im 1. Jahr abgeschrieben. Was wäre, wenn ich bereits nach einem Jahr über ein Wechsel des Fahrzeugs nachdenke. Ist dann auch das gleiche Verfahren möglich?
Vorab vielen Dank für die Info
Uwe