Hallo,
bin geschieden habe 2 Kinder und komme meinen Unterhaltszahlungen regelmässig nach. Auf der Steuerkarte habe ich 2*0,5 Kinder eingetragen. Das Kindergeld habe ich hälftig auf der steuererklärung mit angegeben. Beim berechnen des Rückerstattungsbetrages mit dem Steuerprogramm wurde mehr ermittelt als ich tatsächlich nun vom Finanzamt mitgeteilt bekomme. beim vergleich der aufgeführten werte stellte ich nur eine Differenz fest: Beim programm wird mit der Kinderfreibetrag von 5808Euro Einkommensmindernd abgezogen, in der steuererklärung nicht da "Günstigerprüfung " ???. Was ist denn nun richtig. Die differenz ist immerhin 1000 Euro. Bitte dringend um Hilfe ob ein Einspruch sinnvoll oder sinnlos ist...
Gruß und danke
Michael