Handwerkerleistungen absetzen, die über Bauunternehmer gelaufen sind?

  • Hallo zusammen,


    mich beschäftigen zwei Fragen für die Steuererklärung:

    • Wir haben bei der Renovierung unseres Hauses mit einem Bauunternehmer zusammengearbeitet, der wiederum für viele Gewerke Subunternehmer beschäftigt hat, d.h. für eine bestimmte Arbeit hat dann der Subunternehmer an unseren Bauunternehmer eine Rechnung mit 0% MwSt. geschickt, adressiert an das Bauunternehmen. Alle paar Monate haben wir vom Bauunternehmen dann Abschlagsrechnungen (mit 19% MwSt.) erhalten, mit denen diese Subunternehmer dann bezahlt wurden. Eine genaue Aufschlüsselung, welche Subunternehmer mit DIESER Abschlagsrechnung bezahlt wurden, ist auf der Rechnung nicht enthalten, sondern wir haben zwischenzeitlich einen Bautenstand bekommen, welche Rechnungen auf unserer Baustelle schon beim Bauunternehmer eingegangen sind, damit wir wussten, was er bereits für uns bezahlt hat. Nun frage ich mich, ob ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben bzw. absetzen kann, da ich ja nicht der Adressat der (Subunternehmer)-Rechnungen bin und auf den Abschlagsrechnungen nicht erkennbar ist, welche der Subunternehmer damit bezahlt wurden.
    • Und eine zweite Frage habe ich noch: Wenn ich bei der KfW einen Zuschuss i. H. v. 10% für energetische Maßnahmen beantragt habe, kann ich diese ja nicht in der Steuererklärung zusätzlich geltend machen, da sie bereits gefördert werden. Alle anderen Leistungen (z. B. Malerarbeiten), die nicht über das KfW-Zuschussprogramm gefördert werden, kann ich aber weiter angeben, oder? Wenn ich die 6.000 Euro Handwerkerkosten noch nicht voll habe in der Erklärung, wäre es in der Tat sinnvoller, diese über die Einkommensteuererklärung abzusetzen (20%) anstatt bei KfW (10%), richtig? Dann dürfte ich bei den KfW-Zuschüssen nur noch das angeben, was in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurde.


    Sind meine Ausführungen korrekt?


    Vielen Dank! ^^

    • Offizieller Beitrag

    Nun frage ich mich, ob ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben bzw. absetzen kann, da ich ja nicht der Adressat der (Subunternehmer)-Rechnungen bin und auf den Abschlagsrechnungen nicht erkennbar ist, welche der Subunternehmer damit bezahlt wurden.

    Hinsichtlich der Anwendung des § 35a EStG sehe ich insoweit keine Chance für Dich.


    Dann dürfte ich bei den KfW-Zuschüssen nur noch das angeben, was in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurde.

    Richtig, entweder § 35a EStG oder KfW-Zuschuss für die Lohnanteile.