Schaffung neuer Mietwohnungen, Ansatz Herstellungskosten während der Bauzeit

  • Hallo ,


    wir haben in meinem Elternhaus 6 neue Mietwohnungen geschaffen.
    Ursprünglich war es ein Hotel-Gaststättenbetrieb in dem wir vor 23 Jahren im Erdgeschoss eine
    Wohnung für uns und ein Ladenlokal gebaut haben. Meine Eltern bewohnten die 1 und 2 Etage.
    2016 haben wir das Ladenlokal für meine Eltern als altersgerechte Wohnung umgebaut (Wohnrecht!).
    Anschließend konnten dann die 1 Etage und der Dachboden komplett entkernt werden und die 5 Mietwohnungen
    hergestellt werden.
    Seit 2015 wurde der große Umbau gestartet bzw. geplant.
    Aus 2015 stammen Architektrechnungen, ab 2016 Baurechnungen, Finanzierungskosten etc.
    Im Juli 2017 wurden die Wohnungen bezogen .Weiter Arbeiten für Kellerräume und Stellplätze etc.
    müssen noch erledigt werden.
    Wie setzte ich die Herstellungskosten in der Einkommensteuererklärung 2016 an bzw. wie geht es 2017 weiter?
    Vielen Dank für Antworten

  • Hier solltest du zwingend einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren. Auf den ersten Blick würde ich meinen (ist keine Beratung), dass etwas Neues geschaffen wurde und damit Anschaffungskosten. Die AfA würde dann erst mit Bezug der Wohnungen beginnen - bis dahin sind alle Kosten zu sammeln und als AHK einzugeben. Da 2016 noch kein Bezug, sehe ich zur Zeit auch keine Möglichkeit, diese Herstellungskosten in der EStE 2016 einzutragen - es gibt noch keine AfA.


    Bei den Finanzierungskosten hängt es davon ab, ob Ihr Einkünfte generiert. Nach deiner Schilderung ist zumindest für die Wohnung deiner Mutter wegen des Wohnrechts keine Einkünfte und damit auch keine Aufwendungen. Bei den Mietwohnungen sehe ich hier Chancen, aber dazu musst du genau aufteilen können, was an Finanzierungskosten für die Mietwohnungen entstanden ist.


    Wie gesagt, der Vorgang ist sehr komplex. Der Gang zum Steuerberater wäre angebracht.

  • Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,


    habe schon ähnliches befürchtet!
    Bisher habe ich die Kosten für die Wohnung meiner Eltern als außergewöhnliche Belastung abgesetzt (dauernde Last).
    Ich grübel nochmal und hoffe auf weitere Vorschläge, wird schon echt aufwendig alles aufzubröseln (anteilige Architektenkosten,
    Baugenehmigungen, Gutachten.......)!
    Vielen Dank für die Anregungen!
    Gruß
    Sally

    • Offizieller Beitrag

    Hier solltest du zwingend einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren.

    Kann ich auch dringendst zu raten. Hätte eigentlich schon vor den ganzen Umbauarbeiten und Vertragsabschlüssen erfolgen sollen bzw. müssen, denn hinterher ist nichts mehr zu retten, sondern nur noch zu berechnen. M.E. an der falschen Stelle gespart.


    Auf den ersten Blick würde ich meinen (ist keine Beratung), dass etwas Neues geschaffen wurde und damit Anschaffungskosten. Die AfA würde dann erst mit Bezug der Wohnungen beginnen - bis dahin sind alle Kosten zu sammeln und als AHK einzugeben. Da 2016 noch kein Bezug, sehe ich zur Zeit auch keine Möglichkeit, diese Herstellungskosten in der EStE 2016 einzutragen - es gibt noch keine AfA.

    Sehe ich ähnlich. Nur Bezug würde ich durch Fertigstellung ersetzen. Aber wie schon gesagt, dass Ganze sollte sich umgehend ein Profi ansehen, dem dann auch alle Verträge etc. vorliegen.