Hallo,
ich habe eine Frage zum Umgang mit Veräußerungsgewinnen von Schiffscontainer.
Hier unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommenssteuer, wenn sie nach 2009 gekauft wurden. Es handelt sich um „Sonstige Einkünfte“. Der Veräußerungsgewinn der Container umfasst den Verkaufswert abzüglich des Buchwerts.
Da ich bisher nur Container in meiner Steuererklärung berücksichtigen musste, die vor 2009 gekauft wurden, ist dieses Thema für mich neu.
Bisher hatte ich im Bereich „Sonstige Leistungen“ die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber gestellt.
Die Einnahmen errechneten sich aus den Containermieten des entsprechenden Jahres und die Ausgaben stellten die Absetzung für Abnutzung (AfA) der Container dar.
Den Rückkaufswert bzw. den Veräußerungsgewinn hatte ich bisher an keiner Stelle berücksichtigt.
Wie muss ich nun diese neue Situation in meiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen bzw. wo im WISO Steuersparbuch muss ich die entsprechenden (neuen) Angaben eingeben?