Umgang mit Veräußerungsgewinnen von Schiffscontainer

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Umgang mit Veräußerungsgewinnen von Schiffscontainer.
    Hier unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommenssteuer, wenn sie nach 2009 gekauft wurden. Es handelt sich um „Sonstige Einkünfte“. Der Veräußerungsgewinn der Container umfasst den Verkaufswert abzüglich des Buchwerts.
    Da ich bisher nur Container in meiner Steuererklärung berücksichtigen musste, die vor 2009 gekauft wurden, ist dieses Thema für mich neu.
    Bisher hatte ich im Bereich „Sonstige Leistungen“ die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber gestellt.



    Die Einnahmen errechneten sich aus den Containermieten des entsprechenden Jahres und die Ausgaben stellten die Absetzung für Abnutzung (AfA) der Container dar.
    Den Rückkaufswert bzw. den Veräußerungsgewinn hatte ich bisher an keiner Stelle berücksichtigt.
    Wie muss ich nun diese neue Situation in meiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen bzw. wo im WISO Steuersparbuch muss ich die entsprechenden (neuen) Angaben eingeben?

  • Erst mal vielen Dank für die Rückmeldung.
    Prinzipiell klingt die Antwort plausibel, aber wo soll ich dann diese „ertragssteuerliche Einnahme“ im WISO Steuersparbuch eintragen, so dass sie mit dem richtigen Steuersatz berücksichtigt wird?
    Ist es bei „Sonstige Leistungen“ nach wie vor richtig verortet?
    Wäre es richtig berücksichtigt, wenn ich zusätzlich zur bisherigen Zeile (Mieteinnahmen vs. AfA) einfach eine weitere Zeile mit eintrage, wo ich dann diese Veräußerungsgewinne berücksichtige?
    Meine erster Gedanke:

    • Offizieller Beitrag

    Ist es bei „Sonstige Leistungen“ nach wie vor richtig verortet?

    Ja, m.E. schon. Nur durch den Verkauf ändert sich ja nichts an der Einkunftsart.


    Wäre es richtig berücksichtigt, wenn ich zusätzlich zur bisherigen Zeile (Mieteinnahmen vs. AfA) einfach eine weitere Zeile mit eintrage, wo ich dann diese Veräußerungsgewinne berücksichtige?

    M.E. ja, deshalb habe ich ja oben formuliert:

    Einnahme (Rückkaufwert) abzüglich Ausgabe (Buchwert) = aus dem Veräußerungsvorgang zu versteuernde ertragsteuerliche Einnahme