Hej liebe Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der Lohnsteuerermäßigung und der Einkommenssteuererklärung: Bedeutet die Bewilligung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung auch die Anerkennung der im Antrag genannten Werbungskosten der Einkommenssteuererklärung für ein Steuerjahr?
Zur Erklärung: Ich habe die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2016 und den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zeitgleich eingereicht. Ich bin verpartnert (aber nicht verheiratet mit meiner Freundin) und unterhalte einen Doppelten Haushalt am Arbeitsort. Dadurch, dass ich nicht verheiratet bin, muss ich - wie euch bestimmt bekannt ist - bei der Glaubhaftmachung des Doppelten Haushalts besondere Nachweise/Glaubhabmachungen erbringen (finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz etc.). Diese Kosten kommen auch nächstes Jahr auf mich zu und wurden neben den zu erwartenden Fahrtkosten auch bei der Lohnsteuerermäßigung anerkannt, sodass ich fortan weniger Lohnsteuer zahle.
Kann ich nun davon ausgehen, dass diese Kosten, die entsprechend auch schon im vergangenen Jahr auftraten, auch bei der abgegebenen Einkommenssteuererklärung anerkannt werden?
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße,
oseberg