Anlegen eines Büros in selbstgenutzter Immobilie für private Vermietung von 3 Immobilien

  • Seit Jahren sind wir (Ehepaar) "Privater Vermieter". Eine Vermietung (an Gewerbe mit USt) befindet sich in unserem selbstgenutzten Mehrfamilienhaus, bei 2 weiteren Vermietungen handelt es sich jeweils um eine Eigentumswohnung in 2 verschiedenen Immobilien. NEU hinzu gekommen ist in 2016 ein neu errichtetes Büro innerhalb der selbstgenutzen Immobilie (Nutzung für alle 3 Vermietungen). Ursprünglich dachte ich daran ein Arbeitszimmer anzulegen, das ist jedoch an eine AN-Tätigkeit geknüpft-trifft bei uns also nicht zu. Ich nutze WISO-Steuersparbuch, wo kann ich das Büro erfassen. Und kann ich bei der "selbstgenutzten Immobilie" das Büro als "mit Einnahmen" definieren, obwohl ich ja keine Miete direkt (sondern nur über die Vermietung) einnehme. Wer kann helfen:?: :wacko: Danke im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    neu errichtetes Büro innerhalb der selbstgenutzen Immobilie (Nutzung für alle 3 Vermietungen)

    Und der raum wird ausschließlich für die Verwaltung der vermieteten Objekte genutzt? Dann sollte auch nachweisbar sein wo und wie die Verwaltung des eigengenutzten Teils/Objektes sowie sonstige private Verwaltungstätigkeiten (Steuererklärungen etc.) stattfinden.


    Ich nutze WISO-Steuersparbuch, wo kann ich das Büro erfassen.

    Alles in gesonderten Anlagen errechnen und dann im Bereich der Verwaltungskosten den Werbungskosten des jeweiligen Objektes entsprechend anteilig zurechnen.


    Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC / Arbeitszimmer - Quelle: haufe.de

    Einkommensteuer hier: Arbeitszimmer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Quelle: Info Steuerberater Tönnis

  • Ja, es werden in dem Büro nur die drei Mietobjekte (mit BK-Abrechnung/USt-VA+Erkl. usw.) und Kapitalvermögen verwaltet. Nach kurzer Rücksprache mit dem Finanzamt, erhielt ich den Vorschlag die Kosten für´s sogenannte Büro zu dritteln und je Objekt in "Sonstige Kosten" zu erfassen. Bei meiner Anfrage fühle ich mich durch das BFH-Urteil AZ GrS 1/14 bestärkt - warum ratet ihr mir dennoch ab?

    • Offizieller Beitrag

    Nach kurzer Rücksprache mit dem Finanzamt, erhielt ich den Vorschlag die Kosten für´s sogenannte Büro zu dritteln und je Objekt in "Sonstige Kosten" zu erfassen.

    Denen Du dann aber bestimmt nichts von der Nutzung zu Zwecken deiner privaten Vermögensverwaltung gesagt hast:

    und Kapitalvermögen verwaltet.


    Bei meiner Anfrage fühle ich mich durch das BFH-Urteil AZ GrS 1/14 bestärkt

    Und genau da steht auch etwas zu privater Mitbenutzung und einer demgemäßen Abgrenzung drin.


    warum ratet ihr mir dennoch ab?

    Aus den vorgenannten Gründen sollten zumindest die abziehbaren Anteile überdacht werden.


    Und für Deine sonstigen privaten Angelegenheiten hast Du ja bestimmt auch kein weiteres Zimmer zu diesem Zweck.