Fehlermeldung Ust-Erklärung 2016 (Abgabe dadurch nicht möglich)

  • Hallo,
    ich habe u.a. Umsätze zu 0% Ust.

    Verkauf Onlinehandel Software/Ebooks/u.a. downloadbare Produkte in die USA.
    In der Anlage EÜR habe ich diese Einnahmen unter (15) Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen eingetragen.

    In der Umsatzsteuererklärung bleibt dafür ja nur Zeile 45 Umsätze zu anderen Steuersätzen.
    Das Program akzeptiert aber keine 0 € Steuer.

    Ich weis nicht mehr weiter... :?:


    Einzige Lösung die mir einfällt wäre, diese Umsätze in der Ust-Erklärung gar nicht anzugeben. In der EÜR sind sie ja aufgeführt.


    LG Hartwig Hansen

    • Offizieller Beitrag

    In der Anlage EÜR habe ich diese Einnahmen unter (15) Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen eingetragen.

    Und warum nimmst Du dann nicht entsprechend die Anlage UR?


    In der Umsatzsteuererklärung bleibt dafür ja nur Zeile 45 Umsätze zu anderen Steuersätzen.

    0% USt-Satz gibt es nach dem UStG nicht. Da gibt es Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz, Besteuerung nach Durchschnittssteuersätzen, aber keine 0% USt.

  • Ich dachte die Anlage UR ist für Umsätze innerhalb der EU?
    Ich finde in der UR keine Möglichkeit Umsätze im E-Commerce ausserhalb der EU einzutragen.
    Da die Umsätze nicht steuerpflichtig sind bleibt ja nur 0% Steuer.
    An wen sollte ich auch Steuern abführen?

    • Offizieller Beitrag

    Dann schau Dir einfach einmal die Anlage UR Zeile für Zeile an: USt 2016 - Umsatzsteuererklärung 2016 nebst Anlage UR UN + Anleitungen .pdf


  • Also bleibt nur meine erste Lösung, diese nicht steuerbaren Umsätze in der Ust-Erklärung NICHT anzugeben.
    Die Anlage UN ist nicht zuständig da ich ein deutscher Gewerbetreibender bin und die UR hat keine Möglichkeit
    diese aussereuropäischen Umsätze einzutragen.
    Da es keine Umsätze zu 0% gibt, brauch ich sie ja nicht angeben wenn ich sie habe.
    In den USA bin ich auch nicht steuerpflichtig, da die Umsätze in Deutschland generiert werden.

  • Hallo babuschka,
    ja die Seite zwei kann ich mittlerweile auch nachts um halb drei auswendig runterbeten :thumbsup:

    Leider bietet auch §4 UstG keine Lösung.
    Darum ist auch dort eine Eintragung wie von dir vorgeschlagen nicht zulässig.

    Ich verkaufe online Downloadzugänge zu Membership's/ ebooks / Software / Videolehrgänge, Onlinewebinare etc..
    Alles virtuelle Güter die nur per Internet vertrieben werden.
    Bei Kunden aus DE und der EU ist alles kein Problem, aber einige meiner Käufer sind US-Bürger, manche auch aus China, Russland, Singapore u.s.w.
    Diese nicht steuerbare Umsätze (es sind bislang nur knapp 1100€) habe ich in der EÜR natürlich angegeben.


    Aber in der Steuersoftware ist es innerhalb der Ust-Erklärung nicht eintragbar.
    Steuersparbuch verweigert einfach die Abgabe bei Elster.


    Trotzdem vielen Dank für deinen Tip

    LG Harry

    • Offizieller Beitrag

    In den USA bin ich auch nicht steuerpflichtig, da die Umsätze in Deutschland generiert werden.

    Und da bist Du ganz sicher, dass Du Deine Umsätze nirgends versteuern musst? ?(

    Diese nicht steuerbare Umsätze (es sind bislang nur knapp 1100€) habe ich in der EÜR natürlich angegeben.


    Aber in der Steuersoftware ist es innerhalb der Ust-Erklärung nicht eintragbar.

    Wenn Du der Meinung bist, diese Umsätze seien nicht steuerbar, kannst du auch diese in der zugehörigen Zeile der Anlage UR eintragen. Auch ich kann Dich nur nochmals auf die Seite 2 derselben verweisen.


    ja die Seite zwei kann ich mittlerweile auch nachts um halb drei auswendig runterbeten

    Offensichtlich doch nicht so ganz, typischer Fall für das Nachsitzen. ;)

  • Um noch etwas konkreter zu werden:

    du erbringst höchswahrscheinlich sonstige Leistungen, die nach § 3a Abs. 4 UStG im Drittland erbracht wird. Du musst also zunächst prüfen, ob eine Leistung mit Vorsteuerabzug oder ohne Vorsteuerabzug vorliegt. Dann kannst du auf Seite 2 die richtige Zeile aussuchen (denn in den Erläuterungen ist ja nicht abschließend aufgeführt, was dort alles angegeben werden muss, sondern "z.B.".