Wir haben ein MFH an unser Kind übertragen und uns den Nießbrauch für die Miete eintragen lassen.
Dadurch bekommen wir weiterhin die Mietzahlungen und müssen für alle Kosten die für die Immobilie anfallen, aufkommen.
Soweit kein Problem, aber wie muss ich dies im SteuerSparbuch eintragen, um
1. die bis 2020 verteilten Erhaltungsaufwendungen weiterhin geltend machen zu können,
2. evtl. die AfA weiterhin ansetzen zu können (Vorbehaltsnießbraucher)?
Das Programm sieht in der Eingabemaske vor "Ist das Objekt in 2017 verkauft worden". Wenn ich dies mit "ja" kennzeichne, was passiert dann mit 1. + 2. und
wie kann ich das Mietobjekt weiter im Programm führen, mit allen Einnahmen und allen Kosten, die ich dafür trage.
Die Kosten für Notar und Eintragung haben wir als Eltern übernommen. Schenkungssteuer für das Kind fällt nicht an.
Können die Notar und Eintragungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Vielen Dank für einen Tipp