Guten Abend Schwarm,
folgende Fragen:
Fall A: Ich kaufe als USt-pflichtiger Unternehmer Software im Nicht-EU-Ausland, es kommt das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung. Im Anlagevermögen wird als Art des WG die 27- EDV Software gewählt, Gegenkonto ist das Kreditkartenkonto. Es wird dementsprechend gebucht.
Muss jetzt eine weitere interne Buchung 3125 an 27 erfolgen, um die Reverse Charge durchzuführen? Oder kann man das irgendwie auch in einem Rutsch erledigen?
Fall B: Selbe Situation, die Software/der Artikel wird im Ausland gekauft und der Kaufpreis mit der Kreditkarte bezahlt. Leider genügt die Rechnung den formalen Ansprüchen nicht und es ist nicht wahrscheinlich, eine fürs Finanzamt korrekte Rechnung zu erhalten. Wie kann die Buchführung gerade gezogen werden? Als Privatentnahme und Streichung des Artikels aus dem Anlagevermögen?
Danke und Gruss,
Nabla