Guten Abend,
ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und musste feststellen, dass das FA die Fahrtkosten im Bereich außergewöhnliche Belastung ncht akzeptiert und gestrichen hat. Als Grund wurde angegeben, dass nur bei einer Behinderung und entsprechender Kennzeichnung und Grad diese Kosten berücksichtigt werden.
Ich finde im Programm keinen Hinweis zu dieser Einschränkung. In den letzten Jahren wurden diese Fahrtkosten alle akzeptiert. Hatte ich bisher Glück oder sollte ich Einspruch erheben. Leider finde ich in den Verwaltungsanweisungen und Gesetzen keinen Hinweis.
Viele Grüße und Danke für eine Antwort