Zwei Arbeitsstätten und Fahrtkosten

  • Hallo Zusammen,


    seit letztem Jahr habe ich in derselben Firma einen neuen Dienstvertrag mit einem neuen Arbeitsort. Grund ist eine Versetzung weg von meinem Wohnort(Erstwohnsitz) zum Stammsitz des Unternehmens. An diesem neuen Arbeitsort arbeite ich 3 Tage die Woche, in der Regel von Dienstag bis Donnerstag. ich habe mir am Zielort eine Eigentumswohnung zugelegt und nutze diese als Zweitwohnsitz (Entfernung vom Arbeitsplatz: 4 KM). Steuerlich soweit eigentlich kein Problem, Zweitwohnsitz wurde vom Finanzamt auch bereits akzeptiert.


    Nun arbeite ich jeweils am Montag und am Freitag an meiner alten Wirkungsstätte, einem zweiten Standort der Firma. Dieser liegt 30 KM von meinem Erstwohnsitz. Weiterer, vielleicht wichtiger Hinweis, ich fahre einen Dienstwagen, bekomme also für die regelmäßigen Familienheimfahrten nichts... ;(


    Wie gehe ich steuerlich damit um?


    1. alle 5 Tage der Woche von meiner Zweitwohnung zum ersten Arbeitsplatz (4 KM) fahren und die zweite Arbeitsstätte "unterschlagen"?

    2. 3 Tage erster Arbeitsort (4 KM) und 2 Tage zweiter Arbeitsort vom Erstwohnsitz (30 KM)?

    3. 3 Tage erster Arbeitsort (4 KM) und 2 Tage zweiter Arbeitsort vom Zweitwohnsitz (365 KM)?


    Wirtschaftlich würde sich für mich Variante 3 lohnen, ehrlich und richtig wäre Variante 2 und am einfachsten, aber wirtschaftlich schlechtesten wäre die Option 1.


    Ich hoffe, ich bin mit diesem speziellen Problem nicht ganz alleine, in der Suche habe ich leider nur "ähnliche" Fälle gefunden.


    Beste Grüße


    Hilli164

    • Offizieller Beitrag

    Weiterer, vielleicht wichtiger Hinweis, ich fahre einen Dienstwagen, bekomme also für die regelmäßigen Familienheimfahrten nichts...

    Was ja wohl alles entsprechend mit geldwertem Vorteil etc. durch den AG geregelt ist.


    1. alle 5 Tage der Woche von meiner Zweitwohnung zum ersten Arbeitsplatz (4 KM) fahren und die zweite Arbeitsstätte "unterschlagen"?

    Das fragst Du jetzt aber nicht im Ernst, oder? Schon einmal das mit der Richtigkeit der getätigten Angaben im Mantelbogen etc. gelesen?


    2. 3 Tage erster Arbeitsort (4 KM) und 2 Tage zweiter Arbeitsort vom Erstwohnsitz (30 KM)?

    3. 3 Tage erster Arbeitsort (4 KM) und 2 Tage zweiter Arbeitsort vom Zweitwohnsitz (365 KM)?

    Da Du ja im Rahmen der Familienheimfahrt schon zuhause bist, scheidet die längere Strecke ja schon zwangsläufig aus anderweitigen Überlegungen aus. Und dann möchte ich einmal unterstellen, dass die 4km Strecke Deine Fahrt Wohnung/1.Tätigkeitsstätte darstellt und entsprechend im Arbeitsvertrag definiert ist. Somit gelten für die Beurteilung die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten/Reisekosten. Insoweit entstehen Dir für die Fahrten aufgrund des genutzten Dienstwagens ja keine Kosten und es ist demgemäß dann auch nichts im Rahmen der Fahrtkosten als Werbungskosten abziehbar. Verpflegungsmehraufwendungen musst Du insoweit noch klären. Da wären dann ggf. noch steuerfreie Erstattungen des AG gegenzurechnen.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das fragst Du jetzt aber nicht im Ernst, oder? Schon einmal das mit der Richtigkeit der getätigten Angaben im Mantelbogen etc. gelesen?

    Na ja, deshalb frage ich ja unter anderem. Ich will nichts falsch machen. Danke für den Hinweis.


    Am Ende sind es also 3 Tage die Woche 4 km? Den Rest lasse ich entfallen? Oder kann / soll ich versuchen, den zweiten Arbeitsort in der Steuererklärung gemäß Variante 2 mit anzugeben? Im Zweifel wird das Finanzamt das nicht akzeptieren und die Position streichen.

    Verpflegungsmehraufwendungen musst Du insoweit noch klären.

    Wie und wo kann ich die denn anbringen?

  • Eine Frage: welchen Arbeitsweg unterwirft denn dein Arbeitgeber der Versteuerung mit 0,03% und an wieviel Tagen? Das ist maximal das, was du an Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen kannst. Wenn hier vom Arbeitgeber nichts versteuert wird, kannst du auch keine Werbungskosten ansetzen.

  • Also können auch nur diese als Werbungskosten angesetzt werden. Wobei ich mich wundere, dass die Heimfahrten nicht mit 0,002% versteuert werden. Dann könnten diese ebenfalls als Werbungskosten (Familienheimfahrten) angegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Auch bei der 5-Tage-Woche á 4 km bestünde m.E. Klärungsbedarf durch den AG. So oder so ein Fall, auf den sich ein Lohnsteuer-Außenprüfer stürzen würde. Für den ein schnelles Mehrergebnis.

  • Ich hänge mich mal hier dran, da es thematisch passt:


    Früher habe ich 5 Tage/Woche am ersten Arbeitsort gearbeitet, da gestaltete sich die ESt-Erklärung einfach. Jetzt arbeite ich 2 Tage/Woche an einem anderen Ort und bekomme von meinem AG 0,30 €/km + Verpflegungspauschale ersetzt. Gebe ich jetzt bei der Pendlerpauschale 5 Tage oder 2 Tage pro Woche zum ersten Arbeitsplatz an?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hänge mich mal hier dran, da es thematisch passt:

    Es passt nicht, auch wenn es Dir vielleicht so erscheint.


    Gebe ich jetzt bei der Pendlerpauschale 5 Tage oder 2 Tage pro Woche zum ersten Arbeitsplatz an?Je

    Wenn das zur Entfernungspauschale die Alternativen a und b sind, dann würde ich zu c greifen. ;)


    Jetzt arbeite ich 2 Tage/Woche an einem anderen Ort und bekomme von meinem AG 0,30 €/km + Verpflegungspauschale ersetzt.

    Weshalb der AG diese Fahrten zutreffend ja auch als Auswärtstätigkeiten behandelt und entsprechende steuerfreie Erstattungen leistet.

  • Du versteht Dich gut mit Billy, oder?

    Was hat das mit dem Thema dieses Beitrages zu tun?


    Jetzt arbeite ich 2 Tage/Woche an einem anderen Ort und bekomme von meinem AG 0,30 €/km + Verpflegungspauschale ersetzt.

    Ist doch "klar wie Kloßbrühe". Ein Blick in den Reisekostenerlaß klärt doch alle. Deine erste Tätigkeitsstätte ist klar, der Rest - wie miwe4 schreibt - über Dienstreise, aber Erstattungen des Arbeitgebers nicht vergessen. Dürfte also ein Nullsummenspiel für die 2 Tage je Woche sein.

  • Also können auch nur diese als Werbungskosten angesetzt werden. Wobei ich mich wundere, dass die Heimfahrten nicht mit 0,002% versteuert werden. Dann könnten diese ebenfalls als Werbungskosten (Familienheimfahrten) angegeben werden.

    Mir war bisher nicht bekannt, dass im Rahmen der Ermittlung des geldwerten Vorteils Familienheimfahrten mit 0,003% zu versteuern sind, hier geht es doch „nur“ um die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte. Und das ich Montags und Freitags an einem anderen Arbeitsort arbeite, ist nicht explizit vertraglich geregelt.

    Auch bei der 5-Tage-Woche á 4 km bestünde m.E. Klärungsbedarf durch den AG. So oder so ein Fall, auf den sich ein Lohnsteuer-Außenprüfer stürzen würde. Für den ein schnelles Mehrergebnis.

    Inwieweit? Es gibt keine vertragliche Regelung dazu und es kommt durchaus vor, dass ich 4 oder 5 Tage pro Woche an der ersten Arbeitsstätte tätig bin. Ist oft Situationsbedingt.


    Bitte keine Vorhaltungen, ich suche nur nach der „richtigen“ Vorgehensweise...

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Vorhaltungen, ich suche nur nach der „richtigen“ Vorgehensweise...

    Die haben wir Dir nach dem geschilderten Sachverhalt genannt. Und so ist m.E. nach wie vor die zutreffende Lösung.


    Dir/Euch ist bekannt, dass die steuerlichen Angelegenheiten wahrheitsgemäß und gemäß der tatsächlichen Durchführung zu erklären bzw. der Besteuerung zu unterwerfen sind? Was auf dem Papier steht ist insoweit ein Indiz, aber für die Besteuerung letztlich irrelevant, wenn es tatsächlich anderes gehandhabt worden ist.


    seit letztem Jahr habe ich in derselben Firma einen neuen Dienstvertrag mit einem neuen Arbeitsort. Grund ist eine Versetzung weg von meinem Wohnort(Erstwohnsitz) zum Stammsitz des Unternehmens. An diesem neuen Arbeitsort arbeite ich 3 Tage die Woche, in der Regel von Dienstag bis Donnerstag. ich habe mir am Zielort eine Eigentumswohnung zugelegt und nutze diese als Zweitwohnsitz (Entfernung vom Arbeitsplatz: 4 KM).

    Nun arbeite ich jeweils am Montag und am Freitag an meiner alten Wirkungsstätte, einem zweiten Standort der Firma. Dieser liegt 30 KM von meinem Erstwohnsitz. Weiterer, vielleicht wichtiger Hinweis, ich fahre einen Dienstwagen, bekomme also für die regelmäßigen Familienheimfahrten nichts...

  • Mir war bisher nicht bekannt, dass im Rahmen der Ermittlung des geldwerten Vorteils Familienheimfahrten mit 0,003% zu versteuern sind, hier geht es doch „nur“ um die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte.

    babuschka hat auch von 0,002% gesprochen - lies hierzu einmal LStH 8.1 "Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung", letzer Querstrich:

    Fährt der Arbeitnehmer abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen, ist bei Anwendung der 0,03%-Regelung der pauschale Monatswert unter Zugrundelegung der Enfrernung zur näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt von und zu der weiter entfernt liegenden Wohnung ist zusätzlich ein pauschaler Nutzungswert von 0,002% des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dem Arbeitslohn zuzurechnen, soweit sie die Entfernung zur näher gelegenen Wohnung übersteigt (--> Arbeitgeber-Merkblatt vom 1.1.1996 - BStBl. 1995 I S. 719, Tz. 31).


    Auch dein Arbeitgeber hat hier ein Haftungsrisiko! Und du musst richtige Angaben in deiner Steuererklärung machen.

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