Innergemeinschaftlicher Erwerb Unternehmer Professional 365

  • Die folgenden Beiträge wurden aus dem Beitrag im WISO Mein Büro Forum

    So wird in Mein Büro innergemeinschaftlicher Erwerb als Anlagevermögen korrekt abgeschrieben

    abgekoppelt und hierin verschoben. Entgegen der Annahme ist Mein Büro anders konzipiert als Unternehmer Pro 365 und eine Trennung der Beratung daher angebracht.


    Hallo Samm,


    könntest Du bitte mal schreiben, was Du mit "EÜR-Positionen löschen" genau meinst?

    Ich habe versucht, das Problem durchzuspielen. Wenn ich ganz normal auf 3425 buche, wird mir das Anlagegut zusätzlich als Betriebsausgabe aufgerechnet - so wie du es beschrieben hast.

    Wenn ich 3425 zu 3426 kopiere und bei "Gliederungszuordnungen" nur den letzten Punkt (EÜR Zuordnung: Jahresüberschuß/-fehlbetrag\B. Betriebsausgaben\Wareneinsatz und Fremdleistungen) lösche, dann kommt der volle Wert des Anlagegutes trotzdem in der BWA usw. als Betriebsausgabe. Wenn ich alle Punkte (BWA, BWA 01, BWA 02, Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 (BilRUG), Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB $275 und EÜR) lösche, dann ist meine Bilanz falsch, da sich Aktiva und Passiva um den Betrag des Anlagegutes unterscheiden.


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Viele Grüße

    cavalorn


    edit: Ich nutze Unternehmer Professional, vielleicht sind da die Kontenzuordnungen anders einzustellen als in Mein Büro?!

  • Hallo Maulwurf,


    das klappt wohl. :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Man könnte es wohl dabei belassen, aber:

    Für lexware-Anwender gibt es eine - zum oben Genannten nicht gleiche aber ähnliche - Anleitung:

    https://lexwiki.de/faq/anlage-…r-kauf-von-anlageguetern/


    Der telefonische Buhl-Support hat an dieser Stelle empfohlen, doch ganz einfach 3425 zu nehmen...:/


    Schritt zwei bei dieser ganzen Geschichte ist: Das FA will zu dem Kauf des Anlagegutes im EU-Ausland zusätzlich zu dem Vermerk in Kz 89 bzw. 61 der USt.-VA eine Zusammenfassende Mendung.

    Die Buchung muss also über den Kreditor gehen, z.B.

    0210 Maschinen & Anlagen an 70000 Kreditor Mustermann

    70000 Kreditor Mustermann an 1200 Bank (hier Steuerschlüssel 19)


    So klappt das zwar mit der korrekten USt.-VA, aber das Programm gibt keine Zusammenfassende Meldung aus.


    Viele Grüße & Groooßes Danke!

    cavalorn

  • Wieso sehr gut, ich hab nichts geleistet...


    Du hast auch da recht. Unter

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_…37EBDCE.live6832#faq32538

    steht:


    "Warenbezüge (Erwerbe) aus anderen Mitgliedstaaten sind nicht zu melden."


    Ich hab vor kurzem mit einer (für mich zuständigen) Finanzamtsdame gesprochen und sie gefragt, muss jeder eine ZM liefern, sowohl Verkäufer als auch Käufer und egal ob Handelsware oder Anlagegut? Sie meinte ganz eindeutig, ja.


    Da muss man sich erst hier im Forum anmelden...


    Jetzt bin ich als Anfänger erleuchteter (klein geschrieben).:)


    Danke vielmals und guten Rutsch!!!


    Viele Grüße

    cavalorn

  • Keine falsche Bescheidenheit - Du hast das Problem gelöst - ich habe nur zitiert ;)


    Würde mich freuen, wenn wir (Unterforum Unternehmer Suite usw.) ggf. mal wieder unser Wissen teilen können...


    Lieben Dank für Deine netten Worte :) und auch für Dich alles Gute im neuen Jahr :beer:!


    Maulwurf

  • Der telefonische Buhl-Support hat an dieser Stelle empfohlen, doch ganz einfach 3425 zu nehmen.

    damit wäre zwar ein Wareneingang (Aufwand), jedoch nicht das Anlagegut gebucht, wo der Aufwand erst mit der Abschreibung beginnt.


    Wäre es nicht einfacher: also ohne den Umweg über Kreditor


    Anlagekonto 0200 an Bank 1200 (Steuer-keine)

    Wareneingang 3200 an 3425 IG-Erwerb 19% VSt. u. 19% USt. (Steuer-keine)

    Umsatzsteuer aus EG-Erwerb 19% 1774 an 1574 abziehbare Vorsteuer aus EG-Erwerb 19%


    m. W. gilt das nur für den *Ver*Kauf von Waren bzw. sonstigen Leistungen:

    :thumbup:

  • So ist es wohl, und vor allem bleibt es uns erspart, Konten zu editieren. Lassen wir auch den Kreditor weg, bleibt 0210 an 1200 mit Steuerschlüssel 19.

    So schön einfach.. Traumhaft!

  • Ich sag's es ungern, aber bei Bilanzierung ist es doch eigentlich unerlässlich, über Personenkonten zu buchen ( zwecks Aufzeichnung der Verbindlichkeiten, ebenso natürlich bei den Forderungen/Debitoren).


    Der Buchungssatz war doch gut: Anlagekonto mit Steuerschlüssel an Kreditor, dann Kreditor an Bank - passt schon 8)

  • Ich sag's es ungern, aber bei Bilanzierung ist es doch eigentlich unerlässlich, über Personenkonten zu buchen ( zwecks Aufzeichnung der Verbindlichkeiten, ebenso natürlich bei den Forderungen/Debitoren).

    Hallo maulwurf23


    eben, wie du so schön schreibst, "zwecks Aufzeichnung Verbindlichkeiten und Forderungen" also zwecks Überwachung der Zahlungsströme. that´s all

    Aber zwecks einbuchen eines Anlagengutes sind doch nicht immer Umwege über Debitorenkonten erforderlich.

    Da gehst Du in den Baumarkt, kaufst das Dingens cash und buchst es in/über die entsprechenden Sachkonten ein.


    Anlagekonto an Finanzkonto


    Etwas anderes wäre es, wenn ich die Maschine oder was auch immer über Kredit (Debitor) erwerben würde.

  • Moin Bautroika,


    auch wenn das jetzt nicht mehr viel mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat, möchte ich doch gern dazu meinen Senf dazugeben 8):


    Die Buchung über Personenkonten dient nicht nur der Kontrolle der Offenen Posten (die ich für recht hilfreich halte), sondern ist auch Bilanz- Bestandteil.


    Wir wissen nicht, wie das fragliche Anlagegut hier bezahlt wurde; Barzahlung würde ich nicht zwangsläufig vermuten... und letztendlich wären es hier ja eher die angesprochenen Verbindlichkeiten ( also * Kredit*oren).


    Ich hoffe, für cavalorn sind alle Klarheiten beseitigt :vain:

  • Hi there!


    Naja, diese Kreditorengeschichte habe ich bisher für nebensächlich und erst recht nicht für obligatorisch gehalten.

    Bisher habe ich jeden Kauf, egal ob Anlagegut oder andere Aufwendungen, direkt auf das Sachkonto gebucht.


    Ist es nicht so, dass für die Bilanz nur zum Bilanzstichtag wichtig ist, ob Verbindlichkeiten oder Forderungen bestehen?

    Ich muss mich da wohl mal informieren und ggf. ab sofort wirklich kreditorisch buchen..

    Danke für die Anregungen.

  • Moin,


    Genau - zumal die Buchung über Personenkonten nur Vorteile hat: neben der schon angesprochenen OP-Liste (auf einen Blick siehst Du, was an Zahlungen noch offen ist), kann ja auch die Vorsteuer schon geltend gemacht werden, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist usw.


    Aber das sollte dann wirklich separat diskutiert werden :)


    Allseits ein gesundes und erfolgreiches 2018 :bday:

  • Hallöchen!


    Allen ein gesundes und glückliches neues Jahr!


    Sei mir, wenn auch themenfremd, eine Frage noch erlaubt:


    Bin ich als Bilanzierer verpflichtet, mit Kreditoren und Debitoren, Verbindlichkeiten und Forderungen zu buchen? Oder kann ich, wenn ich möchte, auch so weiter buchen wie ich es bisher tat? Also wenn eine Rechnung durch Überweisung beglichen wurde, buche ich Aufwandskonto bzw. Anlagekonto an Bank. Und wenn der Großhandel, an den wir unsere Ware liefern, eine Rechnung per Überweisung zahlt, dann halt mit Erlöskonto.

    Wir sind ein Feldgemüsebaubetrieb, Ist-Versteuerer, SKR03, Ende des Wirtschaftsjahres 30.06.XXXX. EDIT: Und haben (noch) keine richtige Ahnung von Buchhaltung...


    Ich weiß, ist nicht nur eine Frage...:S