Fahrten zwischen Wohnort, erster Tätigkeitsstätte und weiteren Tätigkeitsstätten

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Dienstwagen, der für 218 Tage im Jahr besteuert wird, obwohl ich an einem guten Viertel der Arbeitstage an anderen Orten im Einsatz bin, die ich direkt von zuhause anfahre und/oder von denen ich direkt nach hause fahre.

    Hier im Forum habe ich bereits einiges zur 0,03% - Regelung bzw. der 0,002 % - Regelung erfahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich für die Fahrten, die nicht direkt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, die 0,002% - Regelung anwenden, sofern ich (bzw. mein Arbeitgeber) diese Fahrten einzeln nachweisen kann.

    Im Programm ist mir aber nicht klar geworden, wo bzw. wie ich diese Fahrten Tage eingeben kann.

    Gibt es hierfür eine gesonderte Maske?


    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    und einen Guten Rutsch nach 2018


    Grüße

    H.

  • Hier im Forum habe ich bereits einiges zur 0,03% - Regelung bzw. der 0,002 % - Regelung erfahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich für die Fahrten, die nicht direkt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, die 0,002% - Regelung anwenden, sofern ich (bzw. mein Arbeitgeber) diese Fahrten einzeln nachweisen kann.

    Da hast du wohl etwas missverstanden. Die 0,002%-Regelung gilt

    a) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei nur wenigen Fahrten im Monat und

    b) für die Fahrten zwischen (zweiter) Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich


    Nachweisen kannst du Differenzen in der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung - ganz unten findest du "sonstige Angaben", einfach aufmachen und dann entsprechend eintragen.

    Die Fahrten von zuhause zu Kunden bzw. zurück etc. sind überhaupt nicht ansetzbar - da du einen Dienstwagen fährst, sind diese Tage aus der Versteuerung des geldwerten Vorteils zu streichen. Hat aber nichts mit den 0,002% zu tun.

  • vielen Dank für die Antwort.

    Das heißt, ich gebe die Tage, an denen ich direkt zum Kunden gefahren bin, bei den sonstigen Angaben bei der Lohnsteuerbescheinigung ein, und für diese Tage wird dann die Besteuerung erstattet?

    Perfekt!


    Viele Grüße H.

  • ... und nun doch noch ein Nachtrag:

    Ich habe gleich nachgesehen, aber die "Sonstigen Angaben" nicht in der Maske gefunden.

    Unter "Weitere Angaben und Korrekturen" am Ende gibt es die Möglichkeit, den Bruttoarbeitslohn auf der Lohnsteuerkarte zu korrigieren:

    Bei der "Berechnung der privaten KFZ-Nutzung abweichend von der beim Lohnsteuerabzug gewählten Methode" gibt es allerdings nur 4 Optionen, von denen für mein Fall keine zutrifft:

    1. Wechsel von der 1% Regelung zum Fahrtenbuch

    2. Wechsel vom Fahrten bch zur 1% Regelung

    3. Wechsel des Ansatzes für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,03 pro Monat zu 0,002 pro Entfernungskilometer

    4. Wegfall der Fahrtenzwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, da keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.


    Eigentlich hätte ich Option 3 gewählt, Wenn es aber so ist, wie Du sagst, dass mein Fall mit der 0,002% - Regelung nichts zu tun hat, bin ich da ratlos, wie ich das dann eingeben kann.

    Steh ich einfach auf dem Schlauch ?

    Vielen Dank für Deine Hilfe!


    Gruß

    H.

  • Die Korrektur erfolgt durch die Angabe der Tage, die ich unter 4. eintragen würde. Ein Hinweis im Anschreiben an das Finanzamt dazu dürfte die Angelegenheit dann klarstellen.

    Die gezahlte Steuer wird nicht gesondert erstattet, sondern nur im Rahmen der Gesamtberechnung mit einbezogen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Korrektur erfolgt durch die Angabe der Tage, die ich unter 4. eintragen würde. Ein Hinweis im Anschreiben an das Finanzamt dazu dürfte die Angelegenheit dann klarstellen.

    Entsprechende Nachweise sind ja natürlich auch zu führen bzw. beizubringen.