Hallo,
wie lege ich das am besten an ?
Vom 1.12017-15.11.2017 Ölheizung mit Stromzähler für die Ölheizunng.
ab15.11.2017 Wärmepumpe und Ölheizung mit neuen Stromzähler.
wie löst mann sowas ?
Dank Mfg
Hallo,
wie lege ich das am besten an ?
Vom 1.12017-15.11.2017 Ölheizung mit Stromzähler für die Ölheizunng.
ab15.11.2017 Wärmepumpe und Ölheizung mit neuen Stromzähler.
wie löst mann sowas ?
Dank Mfg
Ich würde das behandeln wie "Zählerwechsel" und dem neuen Zähler mit neuer Nummer versehen.
ab15.11.2017 Wärmepumpe und Ölheizung mit neuen Stromzähler.
Hier gibt es nach meinem Verständnis 2 verschiedene Arten der Heizung zu berücksichtigen.
Im ersten Zeitraum gab es nur als "Brennstoff" Heizöl. Und wenn ich es richtig verstehe wurde der Betriebsstrom mittels separatem Stromzähler erfasst.
Ab dem 2. Zeitraum kommt aber noch als primärer Heizenergielieferant die Wärmepumpe dazu. Nun werden für beide "Heizgeräte" der Betriebsstrom mittels einem Stromzähler erfasst, korrekt?
Da die Wärmepumpe mit Strom betrieben wird müssen diese Stromkosten als Brennstoffkosten angesehen werden. Dagegen darf der Betriebsstrom für den Betrieb der Ölheizung nicht als Brennstoff herangezogen werden.
Daher sehe ich es als unumgänglich an, dass im Falle der Zuschaltung der Ölheizung deren Verbrauch als Grundlage für den Betriebsstrom der Ölheizung berechnet wird.
Der Gesetzgeber sieht u. a. vor, dass z. B. - je nach Anzahl Wohneinheiten - vom Heizölverbrauch 3% als Betriebsstromkosten eingerechnet werden darf. Diese Kosten müssten dann vom Stromverbrauch (Brennstoff) der Wärmepumpe abgezogen werden. Im Moment sehe ich keine andere gesetzeskonforme Möglichkeit dies korrekt abzuwickeln.