Verlustvortrag, Anfang Studium

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe niemand Verprügelt micht, aber ich habe tatsächlich diesen sehr Speziellen Fall nicht gefunden und hier geht es glaube ich

    auch eher um die Handhabung der Software.

    Nun zum Thema:

    Meine mitderweile Frau hat im Jahr 2014 ein Studium angefangen.

    Jetzt mache ich gerade die Stuererklärung für sie um den Verlustvortrag gelten machen zu können.

    Soweit alles gut und klappt eigentlich auch (Dank der Hilfe des Forums).

    Jetzt hat meien Frau nach der Ausbildung die sie ziemlich genau im Januar 2014 beendet hat noch 3 Monate voll Gearbeitet und hier auch sagenhafte 150 € Steuern gezahlt.

    Jetzt alles Eingegeben und meine Frage, da sie Praktika usw. machen musste kom ich auf rund -1000 €.

    Zusätlzich würde sie natürlich ihre 150 € Zurück bekommen.

    Als ich erstmal nur die Kosten Eingetragen hatte, hatte mir das Programm wuderbar den Verlust aufgezeigt Und auhc eine Blattt mit Verlustausgleich gezeigt.

    Jetzt steht da nur noch die Rückzahlung und halt die -1000 € stehen irgendwo im Programm.

    Jetzt meine Frage, muss ich was anharken oder merkt sich das Finanzamt Automatisch das sie da einen Verlust hatte?


    Grüße

    Gout

  • Achja, dazu nochmal zweite kurze Frage,

    Einfach Anhand eines Beispiels,

    Ich habe in 2014 einen Verlust von -1000 €,

    In 2015 einen Verlust vonm -500 €

    In 2016 Keinen Verlust sondern Insgesamt +2000 €, aber logischerweise keien Steuern weil ich ja immernoch weit unerhalb der Steuergrenze bin.

    Wird hier der Verlustvortrag schon verrechnet? Also ganz doof gesagt wäre mein Verlustvortrag dann schon weg?


    Würde es daus Folgend sinvoller die Steuererklärung für 2016 einfach auszulassen? Steuern gibt es ja sowieso nicht zurück wenn man nix zahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt meine Frage, muss ich was anharken oder merkt sich das Finanzamt Automatisch das sie da einen Verlust hatte?

    Das FA macht das automatisch, was der § 10d EStG in seinem Wortlaut vorsieht. Es prüft einen Verlustrücktrag. Wenn das Vorjahr einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.) hat, führt es ohne weiteren Antrag einen Verlustrücktrag durch. Und zwar auch, wenn die Steuerschuld bereits 0€ beträgt. Verhindern kann man dies, indem man in der laufenden Erklärung an der dafür vorgesehenen Stelle eine Betrag zur Begrenzung des Verlustrücktrags eingibt. Dann erfolgt insoweit ggf. antragsgemäß ein Verlustvortrag. Wurde im Forum schon sehr oft gefragt und so beschrieben.

    Wird hier der Verlustvortrag schon verrechnet? Also ganz doof gesagt wäre mein Verlustvortrag dann schon weg?

    Ja. Einfach einmal den § 10d EStG lesen mit seiner Bezugsgröße Gesamtbetrag der Einkünfte. Wurde ebenfalls schon mehrfach im Forum erläutert.

  • Würde es daus Folgend sinvoller die Steuererklärung für 2016 einfach auszulassen? Steuern gibt es ja sowieso nicht zurück wenn man nix zahlt.

    nein, du musst abgeben - § 56 S. 2 EStDV

  • Vielen Dank,

    das waren die Richtigen Tipps, jetzt hab ich es auch Verstanden,

    Auch nur um es nochmal zu wissen.

    Die Studentische Krankenversicherung ist eine Sonderausgabe oder?

    Die wird also in den Verlustvortrag nicht mir einbezogen oder?

    Danke

  • nein, du musst abgeben - § 56 S. 2 EStDV

    Du Mienst wegen dem Punkt oder? (Da waren wir nämlich noch nicht verheiratet)


    2Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.

    • Offizieller Beitrag

    Die Studentische Krankenversicherung ist eine Sonderausgabe oder?

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