Umsatzsteuer 4. Quartal wurde ins Vorjahr genommen

  • Hallo,

    ich habe meine Umsatzsteuer 4. Quartal 2016 am 5.1.2017 gezahlt. In der EÜR habe ich sie aber im Jahr 2017 gebucht.


    Nun hat das Finanzamt bei der Einkommenssteuer 2016 (Zusammenveranl. mit Ehemann) meinen Gewinn im Jahr 2016 um diese Umsatzsteuersumme verringert.

    Soweit o.k., denke wegen der 10 Tage Frist ist das ja möglich. Gebucht habe ich diese Zahlung aber in 2017 im Januar logischerweise müsste ich die jetzt stornieren in meiner EÜR 2017 oder?

    und wie mache ich das? Die 4. Quartalszahlung 2017 habe ich erst am 12. Januar 2018 gemacht, so sind dann ja im Jahr 2017 nur 3x Umsatzsteuer bezahlt worden. ;(

    Kann mir jemand weiterhelfen:?: Danke......

  • Moin dekota,


    wie hast Du denn die Zahlung für IV/2016 gebucht ? Wenn auf das Konto 1780, musst Du diese stornieren und auf ein Verrechnungskonto buchen; die Zahlung gehört ja, wie amtlich bestätigt, in das Jahr 2016 :)


    Da die Zahlung für IV/2017 nicht innerhalb des besagten Zeitraums lag, geht sie als Ausgabe in die EUR 2018 ein...


    Viele Grüße

    Maulwurf