Gewinne aus Cloud Mining eintragen

  • Hallo zusammen,

    ich hatte mir vor einer Weile einen Vertrag bei Genesis Mining geholt um Ethereum zu schürfen. Ich hatte gelesen, dass die Gewinne in Anlage SO einzutragen sind, sobald Genesis Mining auszahlt. Eine detaillierte Auflistung hatte ich bereits als Excel Tabelle erstellt und wollte nur noch die Summen Eintragen. Dabei bekomme ich jedoch ein Problem mit der Plausibilitätsprüfung:


    Verkaufspreis ist der Tageswert ETH/EUR bei Eingang, Aufwendungen sind die Kosten des Mining Vertrags, aber Kaufpreis oder an dessen Stelle tretender Wert kann nicht 0 sein? Es gibt ja Aufwendungen, jedoch keinen Kaufpreis, oder trage ich als Kaufpreis den Mining Vertrag ein und lasse Aufwendungen leer? Nur dann hätte ich spätestens nächstes Jahr das Problem, dass ich Gewinne ohne Kosten hätte.


    Begehe ich da einen Denkfehler oder hat die Plausibilitätsprüfung einen Bug? :/

    • Offizieller Beitrag

    Genesis Mining geholt um Ethereum zu schürfen

    Ich hatte gelesen, dass die Gewinne in Anlage SO einzutragen sind, sobald Genesis Mining auszahlt.

    Was denn jetzt, selbständiges Mining oder Cloud Mining? Danach richtet sich die Einordnung zur Einkunftsart. Dies wird das FA ggf. genau prüfen.


    Ansonsten gibt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung die Eingabemöglichkeiten im Sparbuch vor.

  • Genesis Mining ist Cloud Mining, kein eigenes Mining. Ausgezahlt wird über den Zeitraum von 2 Jahren nachdem jeweils 0.075 ETH erreicht sind. Also ungefähr nach 25-30 Tagen.

    Die Kosten waren nur einmalig 2017. Laufende Kosten habe ich null. Trotzdem muss der Eingang im Wallet ja irgendwie steuerlich abgesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Genesis Mining ist Cloud Mining, kein eigenes Mining.

    Wenn ich Google befrage, dann gibt es da beides. Aber nur Du kannst Deinen Vertrag kennen.


    Genesis Mining Steuern - Quelle: krypto-magazin.de



    Ausgezahlt wird über den Zeitraum von 2 Jahren nachdem jeweils 0.075 ETH erreicht sind. Also ungefähr nach 25-30 Tagen.

    Die Kosten waren nur einmalig 2017. Laufende Kosten habe ich null. Trotzdem muss der Eingang im Wallet ja irgendwie steuerlich abgesetzt werden.

    Ich verstehe da irgendwie Dein Problem nicht. Was kannst Du wo im Programm nicht eintragen? Bereinigte Screens wären da dienlich.

    • Offizieller Beitrag

    Du veräußerst ja erst einmal auch kein Wirtschaftsgut, sondern schaffst es ja eigentlich erst durch das Cloud Mining. Von daher bist Du beim Bonus für Cloud Mining m.E. im falschen Programmbereich. Den auf dem Mining-Konto gutgeschriebenen Wert musst Du bei Einnahmen aus Leistungen etc. i.S. § 22 Nr. 3 EStG unterbringen. Nicht umsonst stehen dafür ja ansonsten bei selbständigem Mining auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG im Raum.


    An der jetzigen Stelle wären m.E. darüber hinaus noch (zusätzlich) etwaige Spekulationseinkünfte i.S. § 23 EStG einzutragen, die sich aus der erstmaligen Verfügbarkeit auf dem Mining-Konto (Anschaffungspreis) und dem Wert bei Auszahlung auf Dein Euro-Konto (Veräußerungspreis) ergeben, sofern dies sich eben innerhalb der Spekulationsfrist abgespielt hat (analog Spekulation mit Fremdwährung).


    Im Prinzip solltest Du da mal einen Steuerberater hinzuziehen. Ist ja absolutes Neuland.

  • Moin und Danke für die Antwort! "Leistungen", da wäre ich so nicht drauf gekommen. Jetzt passt alles und macht Sinn. Die Spekulationseinkünfte habe ich zusätzlich sehr ausführlich nach FIFO Methode Dokumentiert und weiterhin unter Anlage SO erfasst. :thumbup: