Freiwillige gesetzliche Versicherung als Beamtin, Optimierungshinweis

  • Hallo liebe Steuerexperten,


    ich hoffe, ich bin hier richtig gelandet – wenn nicht freue ich mich über einen entsprechenden Hinweis.


    Ich mache gerade zum ersten Mal meine Steuererklärung als Beamtin. Dabei bin ich auf einige Fragen gestoßen, die vor allem mit meinem Status als freiwillig gesetzlich Versicherte zu tun haben. Theoretisch bin ich ja beihilfeberechtigt, das aber eben nur, wenn ich mich privat versichere. De facto zahle ich also derzeit alle KV-Beiträge selbst – ein nicht unerheblicher Betrag.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. In Zeile 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung wird ein Betrag angegeben, der die "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" angibt. Nun habe ich ja keinerlei Beiträge dazu geleistet, da ich ja gesetzlich versichert bin, und den angegebenen Betrag dementsprechend auch nicht geltend gemacht. Dabei wird mir bei der Optimierung am Ende der Steuererklärung immer wieder angezeigt, dass diese Beiträge nicht geltend gemacht wurden und ich das doch noch mal überprüfen möge. Ist da also alles richtig so? Der Betrag muss zwar zunächst entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden, sollte dann aber später bei den weiteren Ausgaben/Versicherungen nicht mehr geltend gemacht werden?


    2. Meine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV und sozialen Pflegeversicherung sind mit 0€ auf meiner Lohnsteuererklärung vermerkt. Macht ja zunächst auch Sinn, von meinen tatsächlichen Ausgaben weiß ja der Arbeitgeber nichts, die gehen ja direkt von meinem Konto ab. Tatsächlich liegen die Beiträge natürlich weit über 0 – trage ich da zunächst aber trotzdem stur das ein, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht? Als ich versucht habe, meine tatsächlichen Beiträge einzugeben, wurde mir nämlich eine Fehlermeldung gezeigt – die Berufsangabe Beamtin würde ja bedeuten, dass ich nicht pflichtversichert bin und dementsprechend dort nichts einzutragen habe.


    Schlussendlich habe ich jetzt bei der Frage

    Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten?


    nein angekreuzt, wobei ich mir auch unsicher war. Die bestehen ja nur, wenn ich privat versichert bin, in meinem Fall also nicht. Meine tatsächlichen Ausgaben für die freiwillige GKV habe ich dann unter "Weitere Angabe zu gestetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen" gemacht.


    Ich weiß, dass das alles ein wenig wirr wirkt, denn genauso fühle ich mich bei diesen Angaben. Am Ende wüsste ich einfach gerne, ob meine Angaben so richtig sind und ich auch alles geltend gemacht habe, was ausgegeben wurde.


    Bin für jede Hilfe absolut dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    1. In Zeile 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung wird ein Betrag angegeben, der die "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" angibt. Nun habe ich ja keinerlei Beiträge dazu geleistet, da ich ja gesetzlich versichert bin, und den angegebenen Betrag dementsprechend auch nicht geltend gemacht. Dabei wird mir bei der Optimierung am Ende der Steuererklärung immer wieder angezeigt, dass diese Beiträge nicht geltend gemacht wurden und ich das doch noch mal überprüfen möge. Ist da also alles richtig so? Der Betrag muss zwar zunächst entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden, sollte dann aber später bei den weiteren Ausgaben/Versicherungen nicht mehr geltend gemacht werden?

    Das ist ein nachrichtlicher Eintrag, der allerdings ggf. einen Pflichtveranlagungsgrund darstellen kann. Nach Prüfung Deiner Angaben eben als ok bzw. "ignorieren" zu markieren.


    Schlussendlich habe ich jetzt bei der Frage
    Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten?


    nein angekreuzt, wobei ich mir auch unsicher war. Die bestehen ja nur, wenn ich privat versichert bin, in meinem Fall also nicht. Meine tatsächlichen Ausgaben für die freiwillige GKV habe ich dann unter "Weitere Angabe zu gestetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen" gemacht.

    Was ja zutreffend ist, wenn der AG Dir keinen steuerfreien Zuschuss zu Deiner KV/PV zahlen sollte. Zahlt er Dir einen Zuschuss, dann ist, unabhängig von dessen Höhe, zwingend "ja" anzukreuzen.