Hallo zusammen,
ich habe schon öfter hilfreiche Beiträge hier gelesen (tolles Niveau!) und mich deshalb jetzt für eine eigene Frage angemeldet.
Vor Jahren lehnte mein FA die Anerkennung eines Ausbildungsfreibetrages für meine älteren Kinder ab mit folgender Begründung:
"Ein Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes konnte für das Kind L*** und E*** nicht gewährt werden, da die vorgenannten Kinder lt. Melderegister weder beim Vater noch bei der Mutter haushaltszugehörig gemeldet sind. Beide Kinder haben ihre Hauptwohnung zum Studienort verlegt ohne Beibehaltung einer Nebenwohnung bei einem Elternteil."
Für beide Kinder (waren 20 und 23) erhielten wir damals noch Kindergeld und es waren Erstausbildungen.
Obwohl mir das damals schon falsch vorkam, hatte ich keinen Einspruch eingelegt (irgendwie fand ich es inhaltlich doch logisch und hab's dann blöderweise auch verdrängt).
Nun liegt aber mit meinem jüngsten Kind wieder die gleiche Konstellation vor (einziger Wohnsitz am Studienort, weil sonst Zweitwohnsteuer) und deshalb will ich es jetzt nochmal genau wissen.
Konkrete Frage also: Ist eine Anmeldung bei einem Elternteil (Haupt- oder Nebenwohnung) Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag. Ich denke "nein", Meldeadresse hat damit nix zu tun. Sehe ich das richtig?
Danke schonmal vorab an alle Leser und Antworter,
MuCK