Ausbildungsfreibetrag - Voraussetzungen (Haushaltszugehörigkeit?)

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon öfter hilfreiche Beiträge hier gelesen (tolles Niveau!) und mich deshalb jetzt für eine eigene Frage angemeldet.


    Vor Jahren lehnte mein FA die Anerkennung eines Ausbildungsfreibetrages für meine älteren Kinder ab mit folgender Begründung:


    "Ein Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes konnte für das Kind L*** und E*** nicht gewährt werden, da die vorgenannten Kinder lt. Melderegister weder beim Vater noch bei der Mutter haushaltszugehörig gemeldet sind. Beide Kinder haben ihre Hauptwohnung zum Studienort verlegt ohne Beibehaltung einer Nebenwohnung bei einem Elternteil."


    Für beide Kinder (waren 20 und 23) erhielten wir damals noch Kindergeld und es waren Erstausbildungen.

    Obwohl mir das damals schon falsch vorkam, hatte ich keinen Einspruch eingelegt (irgendwie fand ich es inhaltlich doch logisch und hab's dann blöderweise auch verdrängt).


    Nun liegt aber mit meinem jüngsten Kind wieder die gleiche Konstellation vor (einziger Wohnsitz am Studienort, weil sonst Zweitwohnsteuer) und deshalb will ich es jetzt nochmal genau wissen.


    Konkrete Frage also: Ist eine Anmeldung bei einem Elternteil (Haupt- oder Nebenwohnung) Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag. Ich denke "nein", Meldeadresse hat damit nix zu tun. Sehe ich das richtig?


    Danke schonmal vorab an alle Leser und Antworter,

    MuCK

    • Offizieller Beitrag

    Schlicht und einfach gesagt: Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Das Melderecht ist nur ein Indiz.


    Ich persönlich finde es allerdings etwas befremdlich, sich für alles das Beste herauszusuchen und letztlich falsche Angaben zu machen. Auch das hat etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, um es einmal harmlos auszudrücken.

  • Deine Anmerkung verstehe ich nicht ganz. Das Beste heraussuchen und falsche Angaben machen? Da liegt wohl ein Missverständnis vor.

    Das Kind ist komplett umgezogen und wohnt am Studienort. Genauso wie damals bei den Geschwistern. Wozu also noch zusätzlich und unnötigerweise Zweitwohnsteuern zahlen? Das hatte ich ev. missverständlich ausgedrückt. ... Läge nun das Finanzamt mit der o.g. Rechtsauffassung richtig, dann könnten wir also keinen Ausbildungsfreibetrag beantragen. Hat es aber m.M. eben nicht!


    Alle Kosten für das Kind (Unterhalt, Miete, Studium) tragen wir Eltern. Das ist doch das Entscheidene. Und so ist das ja auch vom Gesetzgeber vorgesehen, genau dafür gibt doch weiterhin Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag. Ich finde keinerlei Regelung, die außerdem noch eine "Haushaltszugehörigkeit" bei einem Elternteil verlangt! Weder tatsächlich noch formal. Darauf zielte meine Frage, ob ich da eventuell etwas übersehen habe.


    Viele Grüße nochmals,

    MuCK

    • Offizieller Beitrag

    Alle Kosten für das Kind (Unterhalt, Miete, Studium) tragen wir Eltern. Das ist doch das Entscheidene. Und so ist das ja auch vom Gesetzgeber vorgesehen,

    Ich habe nichts anderes behauptet. Mein Zusatz bezog sich nur auf das Melderecht und die dadurch bedingten Konsequenzen bezüglich etwaiger Zweitwohnsitzsteuer.


    genau dafür gibt doch weiterhin Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag. Ich finde keinerlei Regelung, die außerdem noch eine "Haushaltszugehörigkeit" bei einem Elternteil verlangt! Weder tatsächlich noch formal. Darauf zielte meine Frage, ob ich da eventuell etwas übersehen habe.

    Im Einzelfall kann das Kind sogar verheiratet sein und mit dem Partner zusammenleben. Selbst dann kann im Ausbildungsfall ein Kindergeldanspruch bestehen und auch eine auswärtige Unterbringung.