Freiberufliche Tätigkeit unter ~450 / Monat bei Zusammenveranlagung und einem Vollverdiener

  • Hallo zusammen,


    wir haben erst kürzlich (Dezember) geheiratet und machen nun unsere erste gemeinsame Steuererklärung zusammen. Wir haben Zusammenveranlagung ausgewält.


    Ich bin Vollverdiener und nun in Steuerklasse 3. Meine Frau hat letztes Jahr freiberuflich neben ihrem Studium gearbeitet und ist nun in Steuerklasse 5.


    Soweit so gut. Wenn ich alle meine Daten erfasse samt Werbungskosten etc. erhalte ich eine ordentliche Summe. Wenn ich nun die Tätigkeit meiner Frau angebe, geht der Betrag um 1000€ zurück. Meine Frau hat im vergangenen Jahr 3500 € durch ihre Tätigkeit dazuverdient.


    Mein Verständnis soweit, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf alle Fälle kein Mini-Job ist und somit ja auch noch nicht Pauschalversteuert ist.

    Aber dennoch gilt doch auch bei einem Eigengewerbe, dass man den Betrag x steuerfrei dazuverdienen darf, oder?


    Trage ich also die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau bei freiberufliche Tätigkeit ein, mache ich einen MiniJob raus oder lasse ich es ganz weg?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nun die Tätigkeit meiner Frau angebe, geht der Betrag um 1000€ zurück. Meine Frau hat im vergangenen Jahr 3500 € durch ihre Tätigkeit dazuverdient.

    Und was wundert Dich daran? ?(


    Trage ich also die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau bei freiberufliche Tätigkeit ein, ...

    Selbstverständlich, denn Sie muss für das Kalenderjahr zwingend eine EÜR erstellen und diese auch auf elektronischem Weg abgeben.


    ... mache ich einen MiniJob raus ...

    Man macht im Steuerrecht nicht einfach irgend etwas daraus. Es sind die Steuergesetze anzuwenden und die sind bei einer freiberuflichen Tätigkeit ja nun doch schon eindeutig.


    .... oder lasse ich es ganz weg? ...

    Dann würdest Du bzw. würdet Ihr eine Steuerhinterziehung begehen.

  • Tipp: Steuerberater - denn hier ist offensichtlich keine Fachkenntnis vorhanden! Wie hoch sind denn die Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit? Und was passierte steuerlich in den Jahren vor der Eheschließung?


    Lia