Guten Tag,
ich arbeite gerade zum ersten Mal mit dem Steuersparbuch und stehe vor ein paar Problemen:
1. Im Rahmen meiner Anwartschaft zum Regierungssekretär war ich im Zeitraum von Anfang März bis Anfang August in einer Verwaltungsschule der Bundeswehr mit Stuben, die uns gegen eine Unterkunftspauschale von 49,80€ monatlich zur Verfügung gestellt wurden. Da besagte Schule rund 700km von meinem Heimatort entfernt liegt, war eine tägliche Rückkehr zu meinem Wohnort nicht möglich.
Ich habe die mir dadurch entstandenen Kosten nun in den Auswärtstätigkeiten unter "Reisekosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" angegeben, da mir dies am sinnvollsten erschien. Liege ich mit dieser Annahme richtig, oder sind die Kosten i.H.v. 298,80€ woanders anzugeben?
2. Ebenfalls in besagter Schule wurde uns Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Bedeutet, das als Mehraufwand für die Verpflegung nur der Sachbezugswert zu bezahlen war (F: 1,70€, M/A: 3,17€). Gebe ich nun jedoch den Verpflegnugsmehraufwand an, habe ich nicht die Möglichkeit eben diese Beträge anzugeben, sondern nur die vollen 24€ täglich. Da ich Beamtenanwärter bin, wurde mir von meinem Dienstherrn kein Verpflegungsgeld o.Ä. gezahlt, wie es bei Soldaten der Fall ist/sein kann. Weitere Besonderheit: Die Truppenküche war an den Wochenenden nicht geöffnet.
Wo kann ich die mir entstandenen Kosten nun korrekt angeben?
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche noch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Cellstar90
EDIT: Zu besagter Schule war ich von meiner ersten Tätigkeitsstätte in NRW abgeordnet.