Unterkunftspauschale Beamtenanwärter

  • Guten Tag,


    ich arbeite gerade zum ersten Mal mit dem Steuersparbuch und stehe vor ein paar Problemen:


    1. Im Rahmen meiner Anwartschaft zum Regierungssekretär war ich im Zeitraum von Anfang März bis Anfang August in einer Verwaltungsschule der Bundeswehr mit Stuben, die uns gegen eine Unterkunftspauschale von 49,80€ monatlich zur Verfügung gestellt wurden. Da besagte Schule rund 700km von meinem Heimatort entfernt liegt, war eine tägliche Rückkehr zu meinem Wohnort nicht möglich.

    Ich habe die mir dadurch entstandenen Kosten nun in den Auswärtstätigkeiten unter "Reisekosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" angegeben, da mir dies am sinnvollsten erschien. Liege ich mit dieser Annahme richtig, oder sind die Kosten i.H.v. 298,80€ woanders anzugeben?


    2. Ebenfalls in besagter Schule wurde uns Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Bedeutet, das als Mehraufwand für die Verpflegung nur der Sachbezugswert zu bezahlen war (F: 1,70€, M/A: 3,17€). Gebe ich nun jedoch den Verpflegnugsmehraufwand an, habe ich nicht die Möglichkeit eben diese Beträge anzugeben, sondern nur die vollen 24€ täglich. Da ich Beamtenanwärter bin, wurde mir von meinem Dienstherrn kein Verpflegungsgeld o.Ä. gezahlt, wie es bei Soldaten der Fall ist/sein kann. Weitere Besonderheit: Die Truppenküche war an den Wochenenden nicht geöffnet.

    Wo kann ich die mir entstandenen Kosten nun korrekt angeben?


    Ich bedanke mich im Voraus und wünsche noch ein angenehmes Wochenende.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Cellstar90


    EDIT: Zu besagter Schule war ich von meiner ersten Tätigkeitsstätte in NRW abgeordnet.

  • Vielen Dank, da hätte ich tatsächlich auch selbst drauf kommen können. Was mir aus den Beiträgen jedoch noch nicht ersichtlich geworden ist, ist die Angabe der Sachbezugswerte im Verpflegungsmehraufwand. Ich habe den Lehrgang nun als Fortbildung angegeben, allerdings kann ich auch hier die Verpflegung nur als vollen Satz (24€) und nicht als Sachbezugswert (8,04€) angeben.

    Muss ich selbst die einzelnen Tage zählen, die Kosten berechnen undd unter "sonstige Kosten" angeben, oder hat das etwa so seine Richtigkeit (was ich mir schwer vorstellen kann)?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Lehrgang nun als Fortbildung angegeben, allerdings kann ich auch hier die Verpflegung nur als vollen Satz (24€) und nicht als Sachbezugswert (8,04€) angeben.

    Der Sachbezugswert interessiert in diesem Fall ja auch nicht, da Du ihn ja an Deinen AG zahlen/erstatten musstest. Ansonsten hätte dieser umständlicher einen geldwerten Vorteil lohnversteuern müssen.


    Muss ich selbst die einzelnen Tage zählen, die Kosten berechnen undd unter "sonstige Kosten" angeben, oder hat das etwa so seine Richtigkeit (was ich mir schwer vorstellen kann)?

    Du musst selbstverständlich selbständig errechnen, angeben und nachweisen für welche Anzahl Tage die entsprechenden Pauschalen jeweils anzusetzen sind. Das Programm kennt ja so erst einmal Deine Anwesenheitstage/-zeiten nicht. Z.B. sind die An- und Abreisetage da ja zu würdigen.