Barausgabe verbuchen
- Bernadett
- Erledigt
-
-
Barzahlungen muss ich ja bei Verrechnungskonto eingetragen. Richtig, oder?
JA! Sehr empfehlenswert, solange Du nicht der Kassenbuchpflicht unterliegst.
-
bin ich doch als kleingewebe nicht oderß muss doch kein Kassenbuch führen bei Wiso
-
bin ich doch als kleingewebe nicht oder
Es handelt sich dabei um eine bewußte Entscheidung (Haken setzen) gegenüber dem FA Formular und hat nichts mit geringem Umsatz zu tun.
-
verstehe ich jetzt nicht
Muss ich jetzt alles was Bar bezahlt wird vom Kunden an mich oder ich Ware einkaufe bei Verrechnungskonto rein oder Kassenbuch
-
Muss ich jetzt alles was Bar bezahlt wird vom Kunden an mich oder ich Ware einkaufe bei Verrechnungskonto rein oder Kassenbuch?
Das hängt davon ab ob Du der Kassenbuchpflicht unterliegst. Das kann dir hier keiner abnehmen.
Ebenso solltest Du Gewißheit darüber erlangen darüber, ob Du Kleinunternehmer bist. Das weiß hier keiner.
-
verstehe ich jetzt nicht
Muss ich jetzt alles was Bar bezahlt wird vom Kunden an mich oder ich Ware einkaufe bei Verrechnungskonto rein oder Kassenbuch
„Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro aufweisen und Barumsätze über 7.500 Euro tätigen, benötigen eine Registrierkasse.
Aber Achtung: Es gelten auch Zahlungen mit Kreditkarte, Bankomatkarte oder Gutscheine als Barumsatz. Nur Zahlungen über Banküberweisung gelten nicht als dieser“.
Quelle:
https://www.everbill.com/registrierkassenpflicht-ausnahmen/