Neuregelung Minderung Geldwerter Vorteil durch Eigenbeteiligung

  • Hallo, ich habe einen Dienstwagen mit 1%-Regelung.


    Nach der neuen Rechtssprechung mindern meine privat bezahlen Benzin- und Garagenkosten nun den anzusetzenden Geldwerten Vorteil. in meinem Fall 310 Euro/Monat. Es handelt sich um eine Eigenbelastung von ca. 1300 Euro im Jahr.

    Meine Frage: wo in der Steuererklärung 2016 und 2017 kann ich diese Beträge einsetzen?


    Das hat meiner Meinung nach nichts mit Werbungskosten etc. zu tun. Sondern mindert meine Steuerbelastung direkt.

    Für das Jahr 2018 wird es direkt bei meiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt.


    Wäre schön, wenn ich so bald wie möglich Nachricht bekomme.


    Vielen Dank schon mal


    Jutta

  • Hallo miwe4,


    dadurch, dass ich das Forum nach einem passenden Eintrag durchforstet habe, weiß ich, dass das deine Standardantwort auf das Thema ist. Also danke, aber das hilft mir nicht weiter. Du hättest ja einen Link beifügen können, wo meine Frage beantwortet wird.


    Es geht hier um die Gesetzesänderung, dass ich nach Belegen meinen Privatausgaben für meinen Dienstwagen ansetzen kann. Das ist neu und nicht mit einer Eigenbeteiligung die es in Form einer Pauschale schon länger gibt, zu verwechseln.


    Daher nochmal meine Frage: Wo kann ich meine Belege eintragen, die mir mein zu versteuerndes Einkommen direkt vermindern?


    Ich danke

    und Hellau an alle Fasnachfans

    LG Jutta

    Einmal editiert, zuletzt von julia1960 ()

    • Offizieller Beitrag

    dadurch, dass ich das Forum nach einem passenden Eintrag durchforstet habe, weiß ich, dass das deine Standardantwort auf das Thema ist.

    Offensichtlich deshalb, weil Ihr Euch nicht genug Zeit zur Suche nehmt oder zu wenig mit den Stichworten spielt. Und es ist nicht Sinn der Forumssuche, dass wir Euch jedes Mal alles bereitstellen. Ein Userforum ist Hilfe zur Selbsthilfe. Und wenn man Neuling im Steuerrecht ist, muss man halt in Kauf nehmen, mal etwas intensiver Zeit in den Lernprozess zu investieren. Die nimmt sich unser einer auch, um halbwegs auf dem Laufenden zu bleiben bei den regelmäßigen Rechtsänderungen.


    Übrigens kostet es uns dieselbe Zeit wie Euch, die Forumssuche zu nutzen, da wir die Links auch nicht so mal eben griffbereit haben. Und wir machen das für Euch auch in unserer Freizeit.


    Mit Deinen Stichworten finde ich schon einen schönen Thread: https://www.buhl.de/wiso-softw…+Vorteil+Eigenbeteiligung


    Und wenn ich dann noch ein bisschen auf die gängigere Formulierung wechsel: https://www.buhl.de/wiso-softw…dwerter+Vorteil+zuzahlung


    Und wenn Du ganz allgemein einmal im Unterforum WISO Steuer-Sparbuch nachliest, dann siehst Du ganz oben von mir festgepinnt einen Hinweis auf die erwähnt Rechtsänderung:



    Da findest Du dann eben diese Info von mir dazu: Lohn­steu­er­li­che Be­hand­lung vom Ar­beit­neh­mer selbst ge­tra­ge­ner Auf­wen­dun­gen bei der Über­las­sung ei­nes be­trieb­li­chen Kraft­fahr­zeugs


    Damit sollte man doch durchaus auch zurechtkommen, oder?

  • danke, für deine Mühe. leider finde ich deine Art und Weise nicht in Ordnung. Wir kaufen uns Wiso Steuer weil wir keine teuren Steuerberater bezahlen wollen und unsere kleine Steuer selbst erledigen wollen und können. Wenn dann mal doch Fragen auftreten, dann sind wir froh um ein Forum, das uns auf die Sprünge helfen kann. Dafür ist das auch gedacht.


    Ich bin in der Erwachsenenbildung tätig und schule und trainiere Software. Daher weiß ich deinen belehrenden Schreibstil sehr wohl einzuordnen.


    Nur ein Tip für dich zum Schluß: deine Links die sich auf die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung beziehen, treffen meine Frage in keinster Weise. Dein Schreiben vom BMF kannte ich ebenfalls. Nur ist meine Frage für die Einkommenssteuerveranlagung nicht beantwortet, aber das ist mir nun auch egal.


    Ich hoffe, dass es einen Forumsverantwortlichen gibt, der dir mal eine kurze und knackige Einweisung gibt, wie denn den BUHL-Kunden geholfen werden kann, nicht belehrt und nicht mit EUCH angesprochen werden wollen. WIR sind Individuen und wollen auch so behandelt werden.


    Das war mein 1. Einsatz hier in diesem Form und wird mit Sicherheit der letzte sein.


    Schöne Tage noch

    Jutta

    • Offizieller Beitrag

    Wir kaufen uns Wiso Steuer weil wir keine teuren Steuerberater bezahlen wollen und unsere kleine Steuer selbst erledigen wollen und können. Wenn dann mal doch Fragen auftreten, dann sind wir froh um ein Forum, das uns auf die Sprünge helfen kann.

    Du erwähnst jetzt übrigens das erste Mal, dass sich Deine Frage auf eine Software bezieht und nicht allgemein auf die Behandlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Deine Frage habe nun in ein entsprechendes Unterforum verschoben.


    weil wir keine teuren Steuerberater bezahlen wollen

    Wofür man dann aber im Gegenzug auch die Zeit und den Willen für eine umfassende Einarbeitung und Rechtslektüre einkalkulieren muss.


    dann sind wir froh um ein Forum, das uns auf die Sprünge helfen kann.

    Eben. Dieses ist ein Forum, in dem normale User anderen Usern behilflich sind, soweit sie es können und dürfen. Wir sind nicht für die Firma Buhl tätig. Und wir weisen immer wieder darauf hin, dass es aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nur um Hilfe zur Selbsthilfe gehen kann ("auf die Sprünge helfen"). Und zu mehr haben wir auch gar keine Zeit, da wir das hier alles so nebenbei in unserer Freizeit machen. Nur erwarten wir eben deshalb auch die Mitwirkung der Fragesteller, was bedingt, dass diese eben auch die Möglichkeiten der Forumssuche und der Programmhilfen ausschöpfen. Und wenn Du die von mir verlinkten Trefferlisten in der erweiterten Forumssuche abarbeitest, die Du am besten dann noch nach Themen sortierst, würdest Du sehr schnelle die Lösung zu deiner Frage finden. Auch bezüglich der Vorgehensweise in der Software, was, meiner Erinnerung nach, von uns Usern sogar bebildert dargestellt wurde.


    Nur ist meine Frage für die Einkommenssteuerveranlagung nicht beantwortet, aber das ist mir nun auch egal.

    Wie gesagt, über die Trefferliste lösbar. Aber als letzten nett gemeinten Tipp hätte ich dann noch die Such-/Hilfefunktion Deines Programms, was Du dann wohl leider wieder als belehrend auffassen wirst. Wenn Du da oben rechts in die Suche den Begriff Zuzahlung eingibst, den ich ja auch in meiner ersten Antwort schon als passenden Suchbegriff erwähnt habe, dann findest Du dort u.a. eine wunderbare bebilderte Anleitung (Workshop), aus der sich im Detail die Lösung über die Software ergibt.




    Das war mein 1. Einsatz hier in diesem Form und wird mit Sicherheit der letzte sein.

    Ich werde mich zu Deinen künftigen Fragen dann höchstens noch moderierend äußern.

  • Ich bin in der Erwachsenenbildung tätig und schule und trainiere Software.

    Und dafür verlangst du sicher auch Gebühren - wir arbeiten hier kostenlos und in unserer Freizeit. Und Fragen, die schon zigmal beantwortet wurden, muss man nicht zum zig+a. mal beantworten. Und wenn du Software-Trainings machst, solltest du auch wissen, dass es darüber hinaus Händbücher gibt. Und in WISO steuer:wleches gibt es die auch mit vielen Hinweisen, wie und wo bestimmte Angaben zu machen sind.


    Mein Tipp: scrolle ganz einfach einmal bei den Eingaben der Lohnsteuerbescheinigung bis nach unten (sollte man immer machen) - dann findest du vielleicht, was du suchst.

  • Hallo,


    leider konnte ich hier auch keinen entsprechenden Eintrag finden...

    Besteht die Möglichkeit im aktuellen WISO Steuerprogramm die nun neuerdings abzugsfähigen Benzinkosten bei einem Dienstwagen mit 1% Regelung entsprechend einzutragen (wird dies explizit bei Werbungskosten abgefragt?)

    Für eine Info wäre ich sehr dankbar.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    leider konnte ich hier auch keinen entsprechenden Eintrag finden...

    Du liest aber schon die Threads, in denen Du postest, oder? ?(


    #6 -> Neuregelung Minderung Geldwerter Vorteil durch Eigenbeteiligung


    Wenn Du da oben rechts in die Suche den Begriff Zuzahlung eingibst, den ich ja auch in meiner ersten Antwort schon als passenden Suchbegriff erwähnt habe, dann findest Du dort u.a. eine wunderbare bebilderte Anleitung (Workshop), aus der sich im Detail die Lösung über die Software ergibt.



  • Mein Tipp: scrolle ganz einfach einmal bei den Eingaben der Lohnsteuerbescheinigung bis nach unten (sollte man immer machen) - dann findest du vielleicht, was du suchst.

    leider konnte ich hier auch keinen entsprechenden Eintrag finden...

    Nicht einmal den Eintrag direkt über der Frage gelesen - da soll man hier noch helfen?