Hallo, ich habe einen Dienstwagen mit 1%-Regelung.
Nach der neuen Rechtssprechung mindern meine privat bezahlen Benzin- und Garagenkosten nun den anzusetzenden Geldwerten Vorteil. in meinem Fall 310 Euro/Monat. Es handelt sich um eine Eigenbelastung von ca. 1300 Euro im Jahr.
Meine Frage: wo in der Steuererklärung 2016 und 2017 kann ich diese Beträge einsetzen?
Das hat meiner Meinung nach nichts mit Werbungskosten etc. zu tun. Sondern mindert meine Steuerbelastung direkt.
Für das Jahr 2018 wird es direkt bei meiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Wäre schön, wenn ich so bald wie möglich Nachricht bekomme.
Vielen Dank schon mal
Jutta