Handwerkerrechnung beim zu 50% geerbeten Haus

  • Hallo Zusammen,


    ich habe nach dem Tod meines Vater in 2013 - 50% des Eigenheims geerbt indem meine Mutter lebt. (Meine Mutter hat die anderen 50%)


    Nun sind in 2017 einige Handwerkerleitungen fällig gewesen (Heizungsanlage) welche alle ich bezahlt habe (Meine Mutter ist leider nicht Leistungsfähig)


    Bis dato habe ich die Immobilie immer außen vor gelassen doch jetzt Frage ich mich ob ich diese Rechnungen ansetzen kann und ob dieses Objekt nun auch in meiner Erklärung angeben muss. Ferner frage ich mich auch ob ich wenn möglich die Handwerkerkosten nur anteilig (50%) angeben darf (Nur soviel gehört mir ja auch nur vom Haus)


    Was meint ihr ?


    Gruß

    Björn

    • Offizieller Beitrag

    ich habe nach dem Tod meines Vater in 2013 - 50% des Eigenheims geerbt indem meine Mutter lebt. (Meine Mutter hat die anderen 50%)

    Bis dato habe ich die Immobilie immer außen vor gelassen doch jetzt Frage ich mich ob ich diese Rechnungen ansetzen kann und ob dieses Objekt nun auch in meiner Erklärung angeben muss. Ferner frage ich mich auch ob ich wenn möglich die Handwerkerkosten nur anteilig (50%) angeben darf (Nur soviel gehört mir ja auch nur vom Haus)

    Wenn Du nicht im Haushalt Deiner Mutter lebst, dann kannst und darfst Du die Aufwendungen für deren Haushalt leider nicht nach § 35a EStG berücksichtigen.


    Ich würde mich wegen der kommenden Jahre und entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten einmal zu einem eingehenden Gespräch bei einem Steuerberater anmelden.