Neubau Wohnung vermieten, Kosten in der Steuer berücksichtigen vor Fertigstellung?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit der Kosten einer Neubauwohnung mit geplanter Vermietung:


    Konkret habe ich: 2017 eine projektierte Neubauwohnung gekauft, welche erst 2019 Fertiggestellt wird. 2019 soll die Wohnung dann auf jeden Fall auch vermietet werden.


    2017 sind eben schon folgende Kosten entstanden:

    -Notar

    -Grunderwerbsteuer

    -Grundschuld (Vormerkung)


    Ich weiß dass die Wohnung nach Fertigstellung ab der Steuererklärung zum Steuerjahr 2019 und damit einhergehend der beginnenden Vermietung anhand der sogenannten AFA-Tabelle über 50 Jahre zu je 2% abgeschrieben wird.

    Aber wie verfahre ich zuvor mit den zuvor entstandenen Kosten wie oben aufgeführt?! Sind das sogenannte vorweggenommene Werbungskosten oder wie muss ich diese im Wiso Programm berücksichtigen? Soll ich jetzt schon die Wohnung in dem Programm anlegen? Ich wäre für weitere Hilfe dazu sehr dankbar!

  • Allgemein gilt: alle Kosten, die dem Erwerb des Gebäudes dienen, gehören zu den Anschaffungskosten und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei dann noch zu berücksichtigen ist, dass ein Anteil davon auf Grund und Boden entfällt, der nicht abnutzbar ist und damit nicht abgeschrieben werden darf. Gilt auch bei Eigentumswohnungen - lass dir vom Bauträger die Höhe der Kaufkosten für Grund und Boden bescheinigen, dann umgehst du Probleme mit dem Finanzamt.

    Alle Kosten, die auf dei Finanzierung entfallen, sind sofort absetzbar (hier wohl als vorweggenommene Werbungskosten/Betreibsausgaben).


    Im Einzelfall musst du prüfen, das heisst, Hermann hat dir den Weg gewiesen - fachkundigen Rat holen.