Hallo,
ich bin gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2017. Dabei habe ich folgende Situation: ich war von Januar bis März angestellt, dann arbeitslos, und ab Oktober zu 100% selbständig.
Da ich ein Arbeitszimmer besitze, welches ich seit der Arbeitslosigkeit komplett anrechnen kann, habe ich dies auch in der EÜR als Häusliches Arbeitszimmer angegeben. Soweit so gut.
Wenn ich nun die Anteile für die Nutzung 80% (April bis Oktober Arbeitslosigkeit = Berufliche Tätigkeit) + 20% (November-Dezember = selbständige Tätigkeit = Erster Gewerbebetrieb), erhalte ich weniger Erstattung, als wenn ich 100% auf Erster Gewerbebetrieb packen würde.
Entweder verstehe ich die Logik nicht, oder aber es handelt sich um einen Fehler in der Software? Wenn ich 100% auf Berufliche Tätigkeit schiebe, wird es noch weniger… Warum sollte das Arbeitszimmer denn je nach Nutzungsart unterschiedliche Werbungskosten generieren? Vielleicht habe ich auch einfach nur einen Denkfehler
Danke schon Mal!