Grenzgänger nach Österreich - Angabe der Sozialabgaben?

  • Hi zusammen.


    Ich bin neu im Forum und gespannt ob mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Vor Erstellung dieses Themas habe ich einige ähnliche Beiträge gelesen, die allerdings zumeist älter als auch nicht klar beantwortet waren.


    Benutztes Program:

    Wiso Steuersparbuch 2017 (neueste Version).


    Zur Situation:

    Meine Frau und ich wohnen in Deutschland, innerhalb der 30 km zur österreichischen Grenze.

    Wir machen einen Zusammenveranlagung.

    Meine Frau ist Arbeitnehmerin in Deutschland - alles gut.

    Ich bin Grenzgänger, d.h. ich fahre täglich nach Österreich um dort bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten.


    Schauen wir uns exemplarisch das Jahr 2017 an.

    Meine Frau hat eine Jahreslohnsteuerkarte bekommen, die sich wunderbar regulär unter "Anlage N" mit all seinen Werten (Bruttojahreslohn, Abgaben zu sämtlichen Sozialversicherungen, etc.) eintragen lässt.

    Bei mir sieht es anders aus, ich bekomme eine österreichische Jahreslohnsteuerkarte, die natürlich komplett anders aufgebaut ist. Zusätzlich bekomme ich eine separate Aufschlüsselung, was mein Arbeitgeber und auch ich je zur Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. gezahlt haben.


    Was auf meiner Jahreslohnsteuerkarte steht, sieht in etwa, mit fiktiven Zahlen, so aus:

    Jahresbrutto: 40.000 €

    - Beiträge zu Sozialversicherungen: 7.000 €

    = "Steuerpflichtiges Einkommen": 33.000 € (So nennen die Österreicher das, was mich verwirrt, siehe Frage 1)


    Da steht danach noch mehr, aber das ist nicht interessant.


    Meine Fragen / Probleme:

    1. Ich vermute, dass ich mein Jahreseinkommen unter "Besonderheiten für Arbeitnehmer" -> Grenzgänger eintragen muss. Welchen Wert allerdings? Die 40.000 oder die 33.000?

    --> Aktuell habe ich die 40.000 eingetragen.

    2. Wo kann ich für mich eintragen, was zu den Sozialversicherungen abgegeben wurde? Unter der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" sind die Felder für mich blockiert, die für meine Frau schon automatisch durch das korrekte Ausfüllen der Anlage N mit den richtigen Werten befüllt sind. In diesem Thema wurde genau diese Anlage erwähnt, aber wie gesagt sind die Felder hier blockiert, da ich ja keine Anlage N für mich ausgefüllt habe.

    --> Aktuell habe ich nirgendwo meine Beiträge zu den Sozialversicherungen eingetragen.

    3. Nur eine allgemeine Frage: Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich diese Beiträge zu den Sozialversicherungen angebe? Die Steuerschuld verringert sich deshalb doch nicht, oder doch? Oder verringert sich durch eine Angabe unser "zu versteuerndes Einkommen"?


    Ich bin absolut verwirrt, den aktuell zeigt mir WISO an, dass wir 3.500 € Steuern nachzahlen müssen.


    Meiner Frau wurden aber das ganze Jahre regulär Steuern nach Steuerklasse 4 abgezogen und ich habe das ganze Jahr quartalsweise meine Steuerbeiträge an das Finanzamt als Vorauszahlungen abgeführt, diese Vorauszahlungen habe ich in WISO ebenfalls angegeben. Keiner von uns hat auch deutlich mehr verdient als erwartet.


    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand meinen Fehler aufzeigt, denn irgendwas muss hier falsch sein ;)


    Danke!

  • 1. Ich vermute, dass ich mein Jahreseinkommen unter "Besonderheiten für Arbeitnehmer" -> Grenzgänger eintragen muss. Welchen Wert allerdings? Die 40.000 oder die 33.000?

    --> Aktuell habe ich die 40.000 eingetragen.

    Da ist auch richtig, denn dies sind deine "Bezüge".

    2. Wo kann ich für mich eintragen, was zu den Sozialversicherungen abgegeben wurde?

    Das würde ich unter "Weitere Rentenversicherungen" eintragen und im Begleitschreiben darauf hinweisen, dass es sich hier um die österreichen Abgaben handelt. Alternaltiv könnte man es unter "Ausländische Kranken- und Pflegeversicherung" eintragen. Eine Erläuterung ist auf jeden Fall vonnöten.


    3. Nur eine allgemeine Frage: Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich diese Beiträge zu den Sozialversicherungen angebe? Die Steuerschuld verringert sich deshalb doch nicht, oder doch? Oder verringert sich durch eine Angabe unser "zu versteuerndes Einkommen"?

    Es müsste sich dadurch verringern, denn die Beiträge müssen in der deutschen Erklärung akzeptiert werden.

    Meiner Frau wurden aber das ganze Jahre regulär Steuern nach Steuerklasse 4 abgezogen und ich habe das ganze Jahr quartalsweise meine Steuerbeiträge an das Finanzamt als Vorauszahlungen abgeführt,

    Hast du denn die Vorauszahlungen auch schon eingetragen? Dann müsste sich die Steuerlast doch reduzieren. Die musst du natürlich händisch eintragen, da du keine Anlage N ausfüllen kannst.

  • Hallo babuschka.


    Vielen dank für deine Antwort.

    Danke für den Hinweis, dass die 40.000 der korrekte Wert ist.


    Unter "Weitere Rentenversicherungen" trifft leider keiner der angebotenen Punkte zu. Auch bei "ausländische Kranken- und Pflegeversicherung" finde ich die Werte nicht wirklich passend aufgehoben. Ist meine Situation so ein Ausnahemfall, dass WISO dafür keine Standardlösung anbietet?


    Was passiert denn, wenn ich meine Sozialabgaben gar nicht in der Steuererklärung angebe? Werden die dann beim Finanzamt automatisch errechnet und miteinbezogen, so dass sich dann meine Steuerschuld eventuell noch senkt? So oder so, ich könnte dann vorab in WISO nicht sehen ob und wieviel ich nachzahlen muss, was sehr suboptimal ist.


    Ja, ich habe meine Vorauszahlungen leider bereits eingetragen, trotzdem stehen da noch die 3.500€ Nachzahlung.


    Wenn ich die aktuelle Splittingtabelle anschaue sollten wir maximal 1.000€ Nachzahlung haben, wenn überhaupt.

    • Offizieller Beitrag

    Unter "Weitere Rentenversicherungen" trifft leider keiner der angebotenen Punkte zu. Auch bei "ausländische Kranken- und Pflegeversicherung" finde ich die Werte nicht wirklich passend aufgehoben.

    Und warum nicht? Es müssen nach dem Gesetz ja dem deutschen Sozialversicherungsrecht vergleichbare Beiträge sein, ansonsten könntest du sie gar nicht absetzen.


    Ansonsten musst du Dir einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe suchen, der bei Grenzgängern Österreich fit ist.

  • Hallo miwe4.


    Nun, unter "weitere Rentenversicherungen" drückt keiner der Punkt aus, dass meiner Arbeitgeber & ich einfach nur in die normale Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Punkte dort sind alles speziellere Fälle, wie Landwirtschaft usw.


    Ok, unter "ausländische Kranken- und Pflegeversicherung" könnte ich den Beitrag zur Krankenversicherung eintragen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde mir vom Arbeitgeber gar nicht mitgeteilt. Habe ich als Grenzgänger nicht in die Pflegeversicherung eingezahlt?


    Mir fehlt dann allerdings immer noch ein Punkt, an dem ich folgendes eintragen kann:

    - Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    - Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    - Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung.


    Wisst ihr, wo diese Werte hin müssen?


    Ich war heute im Finanzamt und dachte tatsächlich, naiv wie ich bin, dass mir da eventuell jemand weiter hilft. Die besonders freundliche Dame erklärte mir in den 2 Minuten, die sie für mich hatte, dass ich meine RV, KV und PV einfach in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen muss. Dass diese Felder allerdings in WISO blockiert sind, wenn ich keine deutsche Lohnssteuerbescheinigung bekommen & eingetragen habe, war ihr egal.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, unter "weitere Rentenversicherungen" drückt keiner der Punkt aus, dass meiner Arbeitgeber & ich einfach nur in die normale Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Punkte dort sind alles speziellere Fälle, wie Landwirtschaft usw.

    Um diese geht es doch gar nicht.


    Ok, unter "ausländische Kranken- und Pflegeversicherung" könnte ich den Beitrag zur Krankenversicherung eintragen.

    Und nur um diese Position "ausländische" geht es.


    Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde mir vom Arbeitgeber gar nicht mitgeteilt. Habe ich als Grenzgänger nicht in die Pflegeversicherung eingezahlt?

    Das musst Du doch wissen, was in Österreich üblich ist. Da ich nicht im grenznahen Bereich wohne und mich auch ansonsten wenig mit dem DBA Österreich zu befassen hatte, ist mir da nicht alles geläufig. Aber als jemand, der dort in Lohn und Brot steht, sollte man das schon eher wissen, zumal man ja die Gehaltsabrechnungen bekommt. Grenzgängerregelung scheint ja auszuscheiden, da in Österreich besteuert wurde.


    Ich war heute im Finanzamt und dachte tatsächlich, naiv wie ich bin, dass mir da eventuell jemand weiter hilft. Die besonders freundliche Dame erklärte mir in den 2 Minuten, die sie für mich hatte, dass ich meine RV, KV und PV einfach in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen muss. Dass diese Felder allerdings in WISO blockiert sind, wenn ich keine deutsche Lohnssteuerbescheinigung bekommen & eingetragen habe, war ihr egal.

    Ist das denn ein grenznahes FA? Ansonsten hätte ich dafür durchaus Verständnis. Im inneren Deutschlands gelegen Finanzämter bzw. Mitarbeiter haben da relativ selten mit zu tun.


    Ich kann Dir nur nochmals raten, Dir ggf. einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit Fachgebiet u.a. DBA Österreich zu suchen.

  • Hallo miwe4.


    Danke nochmal für die Rückmeldung.


    Ich habe mich nochmal informiert, es scheinen keine Beiträge zur Pflegeversicherung angefallen zu sein. Mein österreichischer Lohnzettel ist leider so schlecht, dass darauf monatlich nur steht, wieviel Sozialabgaben bezahlt wurden, aber nicht für welche Versicherungen genau. Lediglich am Ende des Jahres bekomme ich einen Zettel auf dem die gesamten jährlichen Sozialabgaben (ohne PV) nach Versicherung aufgeschlüsselt stehen.


    Doch, ich bin ein Grenzgänger, es wurde in Deutschland besteuert indem ich quartalsweise Lohnsteuer an das deutsche Finanzamt überweisen musste. Sorry wenn das bisher nicht deutlich wurde.


    Das Finanzamt ist sehr grenznah, ich bin dort mit Sicherheit nicht der einzige, der so eine Situation hat. Die Dame hatte nur leider keine Lust / Zeit sich mehr damit zu beschäftigen.


    Ich habe mir gestern noch so eine Person gesucht, die sich mit Steuerrecht auskennt. Von ihr wurde mir empfohlen, die KV unter "ausländische KV" einzutragen. Das passt also.

    Des weiteren wurde mir von ihr empfohlen, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung genau an den Stellen der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" einzutragen, an denen mich das WISO Steuersparbuch nichts eintragen lässt.


    Meine Frage ist also: Warum lässt mich WISO diese Felder nicht beschreiben, wenn es doch offensichtlich genau die benötigten Felder wären?


    Diese Felder werden ja automatisch mit den Werten befüllt, die sich aus dem Eintrag einer deutschen Lohnsteuerbescheinigung ergeben.


    Die einzige Möglichkeit, wie ich diese Felder also befüllen könnte ist, wenn ich die Sozialabgaben dort eintrage, wo ich sie auch für meine Frau eingetragen habe, also so als ob ich eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung hätte. Den Bruttoverdienst müsste ich natürlich weiterhin bei "Grenzgänger" eintragen. In diesem Falle beschwert sich WISO allerdings, dass meine Sozialabgaben meinen deutschen Bruttoverdienst (von 0 €) übersteigen. (Diesen Fehler kann ich ignorieren, wenn ich das möchte).


    Haltet ihr diesen Weg für den sinnvollsten?


    Danke, dass du / ihr versucht mir hier zu helfen!

  • Hallo,


    das geht definitiv nicht, weil du keine deutsche Lohnsteuerbescheinigung hast.

    Ich würde daher wirklich unter "weitere Rentenversicherungen" gehen, dort zu "gesetzliche Rentenversicherungen" und dann entweder die erste oder zweite Möglichkeit wählen (musst du dem Finanzamt dann erklären). und den Arbeitgeberanteil dann bei den erstatteten Beiträgen absetzen (also oben die Summe aus beiden).

  • Hallo nesciens.


    Ich werde mir den Punkt "weitere Rentenversicherungen" heute Abend nochmal ansehen.


    Bist du dir sicher, dass mein angesprochener Weg auf keinen Fall geht?


    Sowohl die Dame vom Finanzamt als auch die andere Person mit steuerrechtlichem Wissen haben mir genau dazu geraten. Ich finde es selbst etwas komisch, da mir WISO die Eingabe eben nur über diesen Umweg erlaubt.


    Eventuell muss ich doch das ELSTER-Online verwenden, was ich allerdings sehr schade finde.

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell muss ich doch das ELSTER-Online verwenden, was ich allerdings sehr schade finde.

    Was im Sparbuch unter ELSTER auf eine nicht zu ignorierende Fehlermeldung läuft, wird wahrscheinlich auch unter ELSTER-online auf Fehlermeldung laufen. Etwas anderes würde mich doch sehr wundern.


    Ansonsten würde ich nesciens zustimmen.

  • Hello,


    Ich bin auch ein Grenzgänger nach Österreich. Ich habe die österreiche Pensionversicherung in Versicherungen und Altervorsorge – Weitere Rentenversicherungen – Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen angestellten öder Höherversicherung (Zeile 6 Anlagevorsorgeaufwand)


    Wo habt ihr die Arbeitslosenversicherung geschrieben?


    Danke für die Hilfe

  • Das mit der Arbeitlosenversicherung würde mich auch interessieren.


    Habe mal einen Screenshot angehängt. Das Feld "Freiwillige Arbeitslosenversicherung" passt hier denke ich nicht. Ich würde das gern unter "AN Beiträge zur Arbeitslosenversicherung" eintragen, geht aber nur mit inländischen Lohnsteuerbescheid.

    Gibts hier von offizieller Seite eine Lösung?

    Die anderen Sozialversicherungsbeiträge die man als Grenzgänger leistet konnte ich problemlos eitragen.