Abgrenzung von Rechnungen in der Hausgeldabrechnung

  • also, dass mit der abrechnubgsspitze klingt interessant. Ist eine Überlegung wert....

    Die Eigentümer habe ich richtig angelegt.


    Wenn ich nur eine Abrechnung für den aktuellen Eigentümer erstelle, sind die Summen aber zu gering, denn das Programm rechnet alke Ausgaben dann dem zu anteilig auf seine Monate. Also muss ich auch eine für den vorherigen Eigentümer erstellen, sonst stimmt das Konto der Gemeinschaft ja nicht. Ich hoffe ihr wisst was ich damit ausdrücken will.

  • Hallo,


    also nachdem ich auch nochmal mit meinem Anwalt gesprochen habe sieht die Lösung wie folgt aus.


    Es muß nur eine Abrechnung für den aktuellen Eigentümergeschrieben werden. Dort sind auch die Abschläge des alten Eigentümers dann enthalten. Das heißt der neue Eigentümer hat immer diese Kosten mit zu tragen. (Abrechnungsspitze)


    Ich werde ihm aber trotzdem nur eine für einen onat machen, da wir selber vorher Eigentümer waren. So dass er nur ganz minimal

    zeitanteilig für die Kosten mit aufkommen muß.


    Gruß


    Doreen

  • Hallo Doreen,


    als Hausverwalterin musst Du dich an das WEG halten, allerdings kannst du als Eigentümerin eine private Gutschift dem neuen Eigentümer

    geben und deinen Anteil auf das Konto der ETG überweisen bzw. dem neuen Eigentümer erstatten.


    In der Eigentümerversammlung wird ein Beschluß über die Hausgeldabrechnung gefasst, und die Abrechnung muss stimmen.


    siehe unter Hausgeldabrechnung:


    Aufteilung der Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

    Der WISO Hausverwalter unterstützt Sie mit der Abrechnungsart "für alle Eigentümer erstellen" auch in Ihren serviceorientierten Verwaltungsaufgaben. Es handelt sich dabei um einen programmseitigen Aufteilungsvorschlag in dem die Kostenberechnung zeitanteilig zwischen Verkäufer und Käufer erfolgt.

    Gehen Sie auf Nummer sicher und rechnen Sie mit der Abrechnungsart "nur für den aktuellen Eigentümer erstellen" stets sicher ab.


    Schönes Wochenende wünscht

    Cowgirl

  • Was der Anwalt gesagt hat, war doch auch schon ganz weit oben in diesem Thread zu lesen. Ich hatte das doch geschrieben, und die Antwort so verstanden, dass das Programm immer die Kosten aufteilt, egal in welchem Modus ich abrechne. Und wenn das so ist, ist es doch ein Softwarefehler. Falls es aber doch funktioniert, dann rechne doch die WEG einfach so ab, wie es das Gesetz vorsieht (aktueller Eigentümer) und regle den Rest intern (mache eine zweite Verrechnung zwischen den Eigentümern).