Hallo!
Ich habe die Beerdigungskosten und die Kosten für die Wohnungsauflösung für meinen verstorbenen Stiefvater übernommen da dieser nich genügend Vermögen hinterlassen hat. Seine schon lange verstorbene Ehefrau war meine leibliche Mutter.
Ich bin zwar als alleiniger Erbe in seinem Testament benannt, habe aber dieses ausgeschlagen.
Kann ich von den Kosten etwas in meine Steuererklärung 2017 einfließen lassen?