Hallo liebes Forum, wir haben folgenden Fall.
Wir haben von der betrieblichen Altersvorsorge eines verstorbenen Elternteils eine Todesfallleistung von xxxx EUR erhalten.
Nun habe ich den Belegabruf vom Finanzamt eingeschaltet und eine Belag abgerufen.
Die xxxx EURo werden direkt in die Steuererklärung übernommen und als Steuerpflichtiges einkommen angezeigt
(Im WiSo Programm unter dem Punkt Rentner| Leistungen aus aAtersvorsorgeverträgen angezeigt. Laufende Nummer der Leistungsmitteilung des Leistungsträgers: 1. §22 Nr. 5 S.1 EStG).
Im Beleg steht etwa folgendes: "Rentenbezugsmitteilung" Rechtsgrundlage Leistung aus einem Altersversorgevertrag, einem Pensionsfond, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nummer 1 der Leistungsermittlung.
Nach meinem Wissenstand ist es da nicht korrekt, da diese Zahlung zum Erbe gehört und daher in der Einkommensteuererklärung nicht Berücksichtigung finden sollte.
Sehe ich das richtig oder ist diese Todesfallleistung wirklich steuerrelevant für meine Einkommensteuererklärung?
(Erbschaftssteuer ist aufgrund der geringen Summe des Erbes aus meiner Sicht nicht zu zahlen.)