Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten, Eintrag gelöscht?

  • Hi,


    ich wollte meine knapp 2 Jahre gehaltenen Bitcoins eintragen. Da die Haltedauer länger als 1 Jahr ist, schmeißt das Programm den Eintrag raus bzw. es wird nichts gespeichert. Wie will ich nun dem Finanzamt mitteilen, das ich es über 1 Jahr gehalten habe? (Da ja Trades auch angegeben werden müssen und ich einen "Gewinn" von ein paar tausend Euro gemacht habe).

    ich habe diese Bitcoins noch nicht gegen EURO verkauft, sondern eine andere Währung GEKAUFT (die trage ich nächstes Jahr ein, wenn ich diese wieder verkaufe).

    Wenn ich diese neue Währung dann gegen EURO verkaufen sollte (2019) und ich dann z.b. knapp 100.000€ auf meinem Girokonto habe, muß ich es doch auch nachweisen. Wenn ich dann nur den Transfer von Coin X ZU EURO nachweise, fragt das Finanzamt doch sicherlich, wie ich mit paar hundert Euro einsatz auf so eine Summe komme oder nicht?

    Wenn ich dann sage, ich habe in den 2 Jahren 1x getradet, dann fragen die doch bestimmt "wieso haben sie das nicht angegeben"?


    also es wäre besser, wenn man die Daten trotzdem speichern könnte, soll doch das Finanzamt entscheiden bzw. die Daten in meiner Steuerakte als History bzw. im Protokoll speichern. Denn wenn nach z.b. nach 2 jahren ein PRrüfer drauf schaut, sieht er dann, wie die Geldmenge zustande gekommen ist.


    So steht sonst die Behörde vor meiner Türe oder etwa nicht?

    D.h. man müßte ja alles von Anfang an Dokumentieren, wie aber, wenn WISO die Einträge nicht speichert????

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es mit entsprechenden Angaben/Erläuterungen im gesonderten Begleitschreiben zur Erklärung?

    D.h. man müßte ja alles von Anfang an Dokumentieren, wie aber, wenn WISO die Einträge nicht speichert????

    Das Programm eines jeden Herstellers kann nur das zur Eingabe zulassen, was auch das ELSTER-Verfahren der Finanzverwaltung als zulässig erachtet.


    Wie wäre es mit entsprechenden Angaben/Erläuterungen im gesonderten Begleitschreiben zur Erklärung?


    Wobei ich mich gerade frage, ab welchen Summen man auch an einen Handelt mit Kryptowährungen denken mus und somit Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit. ?(


    Vielleicht auch einmal einen entsprechend spezialisierten Steuerberater hinzuziehen.