Hausratversicherung zum Arbeitzszimmer als Betriebsausgabe & abweichender Rechungsempfänger

  • Hallo,


    die anteiligen Kosten für die Hausratversicherung zum Arbeitszimmer sollen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Mir ist unklar, ob diese Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, falls der Rechnungsempfänger vom Gewerbetreibenden abweicht (z.B. Rechnungsempfänger ist Ehemann / Gewerbetreibende ist Ehefrau). Wie sehen Sie dies?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner

  • Hallo lialia,

    geht es um Mietwohnung oder Eigentum? Geht es um vollen %-Anteil oder um Begrenzung auf 1.250,--? Welches Gewerbe betreibt die Ehefrau?

    Ja, es geht um eine Mietwohnung. Was darf ich diesbezüglich beachten?


    Was meinen Sie genau mit dem vollen %-Anteil und mit der Begrenzung auf 1.250 EUR? Was ich sagen kann, ist, dass das Arbeitszimmer ein Bestandteil der Mietwohnung ist.


    Was meinen Sie genau mit Ihrer Frage, um welches Gewerbe es sich handelt? Was ich sagen kann, ist, dass es sich um einen Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibenden einer Einzelunternehmung handelt - z.B. keine freiberufliche Tätigkeit.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner