Hallo Zusammen,
in der WEG für die ich zurzeit die Hausgeldabrechnung erstelle habe ich einen Eigentümer, der seine Nachzahlung für 2016 noch nicht beglichen hat.
Ich würde nun gerne den offenen Posten in der Hausgeldabrechnung für 2017 erfassen. Dies gilt insbesondere, da für 2017 eine Rückzahlung an den Eigentümer ansteht, die die offenen Posten übersteigt und daher mit einem Posten auch die alte Forderung erledigt wäre.
In den Einstellungen zur Hausgeldabrechnung kann ich zwischen der detaillierten und einer Summierten Auflistung der Forderungen wählen. Allerdings tauchen bei mir überhaupt keine Forderungen in der Voransicht der Abrechnung auf.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Funktioniert die Übernahme der Forderungen nur für die Rücklagen-Zahlungen und nicht für Forderungen aus Hausgeld und Heizungs-Abrechnung?
- Wenn auch Hausgeld- und Heizkostenforderungen hier aufgenommen werden können, wie mache ich das?
Gruß,
DomKat