Als Beamter 36 Monate Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszahlen lassen

  • Hallo,


    ich habe mir als Beamter auf Lebenszeit (noch lange aktiv im Dienst) Vorzeiten im Öffentlichen Dienst als Angestellter, in denen Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden mussten (insgesamt 36 Monate), von der Deutschen Rentenversicherung auszahlen lassen.

    Im Bescheid steht:

    "Die auf der Grundlage dieses Bescheides erstatteten Beträge werden gemäß § 10 Abs. 4b EStG der Finanzverwaltung übermittelt"


    Die Erstattung habe ich deshalb gemacht, da bei weniger als 60 Monaten Einzahlung KEINE Auszahlung aus der Rente später erfolgen würde.


    Weiß jemand, wie diese Auszahlung auf der Steuererklärung für 2017 anzusetzen ist? .... ist die Auszahlung steuerfrei oder wo muss diese Im Formular eigetragen werden?

    • Offizieller Beitrag

    "Die auf der Grundlage dieses Bescheides erstatteten Beträge werden gemäß § 10 Abs. 4b EStG der Finanzverwaltung übermittelt"

    Weiß jemand, wie diese Auszahlung auf der Steuererklärung für 2017 anzusetzen ist? .... ist die Auszahlung steuerfrei oder wo muss diese Im Formular eigetragen werden?

  • Hallo, stehe vor dem gleichen Problem (Beiträge aus der Deutschen Rentenversicherung a.G. Tätigkeit als Beamter bei Eintritt in die Pension auszahlen lassen) - aber wo den Auszahlungsbetrag in der Einkommensteuererklärung für 2018 eintragen - falls überhaupt erforderlich ?


    Besten Dank im Voraus,


    Hubendubel

  • Ich habe vor einigen Jahren Beiträge von Renten- und Arbeitslosenversicherung rückerstattet bekommen. Dies war (ich hoffe meine Erinnerung trügt mich nicht) steuerneutral.

    Am einfachsten dürfte es vielleicht sein, vom Finanzamt die Belegdaten anzufordern.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vor einigen Jahren Beiträge von Renten- und Arbeitslosenversicherung rückerstattet bekommen. Dies war (ich hoffe meine Erinnerung trügt mich nicht) steuerneutral.

    Das mag in Deinem Einzelfall so ausgegangen sein, muss es aber nicht zwingend. Das Prozedere steht bis ins Detail in der gesetzlichen Vorschrift und wurde von mir #2 doch extra zum Nachlesen eingefügt.

    Am einfachsten dürfte es vielleicht sein, vom Finanzamt die Belegdaten anzufordern.

    Dazu raten wir im Forum mittlerweile fast immer, das es vieles vereinfacht.