Hallo,
ich habe mir als Beamter auf Lebenszeit (noch lange aktiv im Dienst) Vorzeiten im Öffentlichen Dienst als Angestellter, in denen Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden mussten (insgesamt 36 Monate), von der Deutschen Rentenversicherung auszahlen lassen.
Im Bescheid steht:
"Die auf der Grundlage dieses Bescheides erstatteten Beträge werden gemäß § 10 Abs. 4b EStG der Finanzverwaltung übermittelt"
Die Erstattung habe ich deshalb gemacht, da bei weniger als 60 Monaten Einzahlung KEINE Auszahlung aus der Rente später erfolgen würde.
Weiß jemand, wie diese Auszahlung auf der Steuererklärung für 2017 anzusetzen ist? .... ist die Auszahlung steuerfrei oder wo muss diese Im Formular eigetragen werden?