Hallo zusammen,
ich hoffe, ich habe bei meiner Suche nichts übersehen. Bitte nicht gleich steinigen, falls dem so sein sollte...
Meine Situation:
- Doppelte Haushaltsführung (bei der letzten Erklärung bewilligt - damals hat das aber der Steuerberater gemacht)
- Hauptwohnsitz --> Erste Tätigkeitsstätte 200km
- Nebenwohnsitz --> Erste Tätigkeitsstätte 20km
- am Wochenende (freitags) eine Familienheimfahrt
- am Wochenbeginn (montags) Fahrt vom Hauptwohnsitz zur ersten Tätigkeitsstätte
Ich hätte nun gedacht, ich muss/kann/darf ansetzen:
- Mo bis Fr die Fahrten zur Arbeit (5x20km einfach)
- Fr zusätzlich eine Familienheimfahrt (1x200km)
Jetzt zweifle ich allerdings daran. Immerhin fahre ich ja eigentlich am Montag vom Hauptwohnsitz zur Arbeit (1x200km) und von dort abends zur Zweitwohnung (20km). Dann Dienstag bis Donnerstag vom Zweitwohnsitz zur Arbeit (jeweils 20km einfach). Freitags zwar einmal vom Nebenwohnsitz zur Arbeit (20km), aber ja von dort wieder zum Erstwohnsitz (200km).
Man darf ja nur die einfache Entfernung geltend machen. Aber am Montag und Freitag ist diese ja quasi unterschiedlich. Ich möchte nichts falsch machen und Ärger bekommen, aber natürlich ungern auf mir zustehende Erstattungen verzichten. Was darf ich denn hier ansetzen und wie gebe ich das am Besten im Programm ein?
Vielleicht ist ja jemand in der selben Situation und weiß, wie man das angeben muss. Wäre super, wenn mir hier geholfen werden könnte.