Gewerbesteuererklärung mit €0 EÜR kann nicht erstellt werden

  • Hallo,

    wir sind eine GbR mit 2 Partnern. Da wir die Einlagen gesondert verrechnen, müssen wir eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für Einkommensbesteuerung" erstellen. Hierzu ist auch die Anlage SE notwendig, damit man dann in Anlage FE die Kosten zuweisen kann. Die Anlage SE verlangt jedoch nach einer EÜR Anlage. Also habe ich sie mit €0 erstellt (0 ist auch richtig).


    Nun muss aber auch die Umsatz und Gewerbesteuererklärung erstellt werden. Dies kann man, so weit ich das sehen kann nicht direkt aus der Feststellung erstellen.... oder?


    Da wir auch eine Zahlung auf SKR3 1792 (unfertige Erzeugnisse) eintragen müssen habe ich dann das selbstständige EÜR Modul zur weiteren Arbeit gewählt. Hätte es gerne irgendwie gleich weiter unter der Feststellung gebucht, aber das geht wohl nicht. Die EÜR bei der Feststellung scheint nicht das Buchungsmodul zu beinhalten...


    Also diese eine Buchung gegen Privat gemacht und kann somit die EÜR mit 0 und auch die Umsatsteuererklärung machen. Bei der Gewerbesteuererklärung mache ich dann "Werte übernehmen", worauf mir gesagt wird, dass KEINE Werte übernommen wurden. Ok, bei €0 ist da nicht viel zu übernehmen....


    Wenn ich jedoch auf "Abgabe der Gewerbesteuererklärung" gehe




    und dann Voransicht, bekomme ich eine Fehler Meldung:




    Daraufgeklickt führt es mich in den Startbildschirm der EÜR.




    Was mache ich falsch?


    Danke schön für Eure Hilfe!

  • Die Anlage SE verlangt jedoch nach einer EÜR Anlage. Also habe ich sie mit €0 erstellt (0 ist auch richtig).

    Habe nun festgestellt, dass ich die EÜR auch von dem EÜR Modul übernehmen kann, es werden jedoch dann die Allgemeinen Angaben wieder gelöscht ... :(


    Das löst aber noch immer nicht das Problem der Gewerbesteuererklärung

  • Die Anlage SE verlangt jedoch nach einer EÜR Anlage. Also habe ich sie mit €0 erstellt (0 ist auch richtig).

    Das wage ich schwer zu bezweifeln - die Anlage EÜR beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben, da müssen zwingend Daten in der EÜR auftauchen. Ihr könnt und dürft nicht für jeden Gesellschafter eine EÜR erstellen und diese dann als Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben deklarieren - das haut euch das Finanzamt "um die Ohren".


    Wenn Ihr die Anagen in der EÜR mit den richtigen Daten für die GbR gefüllt habt, bekommt Ihr auch alle Steuererklärungen mit "richtigen" allgemeinen Angaben.

  • Wir haben einen Steuerberater, der am Ende nur darüber schaut. Ich hatte alles in eine EÜR eingetragen, und mir wurde gesagt, dass es so nicht richtig ist, denn die EÜR hat ein Minus aufgezeigt und sollte 0 zeigen, wenn alle Kosten den jeweiligen Partnern als Sonderausgaben zugewiesen werden. Mir wurde gesagt, dass ich die jeweiligen Ausgaben (bei einer gesonderten Feststellung) nur in die jeweilige SE Anlage einzutragen hätte. Und in die EÜR der Firma nur Kosten, die erst in 2018 aktiviert werden - was aber auch noch immer eine EÜR von €0 ergibt.

  • denn die EÜR hat ein Minus aufgezeigt und sollte 0 zeigen, wenn alle Kosten den jeweiligen Partnern als Sonderausgaben zugewiesen werden.

    Was soll denn das? Sonderausgaben sind es nur dann, wenn die Gesellschafter aus eigener Tasche (z. B. Reisekosten, Bürokosten etc.) getragen haben. Alles andere geht in die EÜR, auch wenn hier ein Verlust ausgewiesen wird. Kann ich aus eigener Erfahrung ganz sicher sagen - ich bin Gesellschafter bei einer GbR seit 1992 und die ersten Jahre hatten wir nur Verluste, ging einwandfrei über die EÜR und die Zuordnung über die Anlage FB an die Gesellschafter. Die Anlage SE ist wirklich nur gür Kosten, die den einzelnen Gesellschaftern gesondert entstanden sind (bei uns waren und sind die hauptsächlich Fahrtkosten und Telefonkosten).

  • Hallo Nesciens,

    danke für deine Rückmeldung. Die Kosten werden auch aus eigener Tasche (Konto) getragen. Habe noch einmal gerade den Steuerberater angerufen, und noch einmal nachgefragt, ob das denn stimmt, dass ich die Kosten nicht in die EÜR eintragen sollte, sondern SE und es wurde mir noch einmal versichert, dass das so in Ordnung ist. Letztes Jahr wurde es von dem Steuerberater direkt und genau so gemacht und das Finanzamt hat es problemlos akzeptiert.


    FB geben wir auch ab, da stehen halt nur die Personalien darauf.


    Also bleibt noch immer die Frage, wieso kann ich keine Gewerbesteuererklärung mit EUR0 erstellen.

  • es get hier um Sonderbetriebsausgaben - Sonderausgaben gibt es nur in der ESt.


    Wenn der Gewinn ein Verlust ist - also ein Minus - wird dieser auch in die Gewst eingetragen.


    Warum das Programm keine GewSt-Erklärung hat, kann ich nicht sagen ( kenne nur Programme, die das können) - dann einfach über elster abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte alles in eine EÜR eingetragen, und mir wurde gesagt, dass es so nicht richtig ist, denn die EÜR hat ein Minus aufgezeigt und sollte 0 zeigen, wenn alle Kosten den jeweiligen Partnern als Sonderausgaben zugewiesen werden.

    Wie soll das denn gehen? Es liegt doch immer noch eine GbR vor. Und selbst wenn ich alle Sonderbetriebseinnahmen bzw. alle Sonderbetriebsausgaben den jeweiligen Beteiligten zuweise, bleibt die Summe des Ganzen doch immer noch das Ergebnis der GbR. Und dieses Ergebnis wird bei einer aktiven GbR im Zweifel niemals 0€ sein.


    Also bleibt noch immer die Frage, wieso kann ich keine Gewerbesteuererklärung mit EUR0 erstellen.

    Was hast Du denn jetzt tatsächlich aus der EÜR übernommen? Ohne Zahlen kann da auch nichts Schlüssiges herauskommen.

  • Ich hatte alles in eine EÜR eingetragen, und mir wurde gesagt, dass es so nicht richtig ist, denn die EÜR hat ein Minus aufgezeigt und sollte 0 zeigen, wenn alle Kosten den jeweiligen Partnern als Sonderausgaben zugewiesen werden.

    Wie soll das denn gehen? Es liegt doch immer noch eine GbR vor. Und selbst wenn ich alle Sonderbetriebseinnahmen bzw. alle Sonderbetriebsausgaben den jeweiligen Beteiligten zuweise, bleibt die Summe des Ganzen doch immer noch das Ergebnis der GbR. Und dieses Ergebnis wird bei einer aktiven GbR im Zweifel niemals 0€ sein.

    Ok, ich bin ein Anfänger und halte mich in diesem Fall an den Steuerberater und die erfolgreiche Einreichung von 2016 (da fast identisch mit 2017). Aber die selben Kosten können doch nur entweder auf der EÜR, oder den Sonderbetriebsausgaben auftauchen und nicht auf beiden gleichzeitig (wäre dann doch doppelt gezählt, oder?). Somit kann es durchaus sein, dass wenn ich alles in die Sonderbetriebsausgaben gebe, dass bei der EÜR €0 steht.


    Habe nun auch meinen Fehler gefunden. Mein Fehler war, das ich die Rechtsform in der Gewerbesteuererklärung nicht fertig eingetragen habe. Anscheinend wusste Wiso, dass etwas fehlt, aber es gibt keinen direkten Link zur Eingabe von der Fehlermeldung. GbR eingetragen und jetzt geht es auch mit 0.


    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich bin ein Anfänger und halte mich in diesem Fall an den Steuerberater und die erfolgreiche Einreichung von 2016 (da fast identisch mit 2017). Aber die selben Kosten können doch nur entweder auf der EÜR, oder den Sonderbetriebsausgaben auftauchen und nicht auf beiden gleichzeitig (wäre dann doch doppelt gezählt, oder?). Somit kann es durchaus sein, dass wenn ich alles in die Sonderbetriebsausgaben gebe, dass bei der EÜR €0 steht.

    Nein, das kann und darf nicht sein. Das Ergebnis der EÜR steht über allem. Und durch die Zuordnung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben wird im Prinzip nur der Überschuss/Verlust entsprechend auf die Beteiligten der GbR verteilt.


    GbR eingetragen und jetzt geht es auch mit 0.

    Es geht, na klar. Aber es ist definitiv falsch! Folgt man Deiner Auffassung, könnte eine GbR einen Überschuss von mehreren Einhunderttausend Euro haben und würde keinen Cent Gewerbesteuer zahlen, weil nach Aufteilung 0 Rest verbleibt. Siehst Du den Denkfehler?

  • Zitalt miwe4:

    Folgt man Deiner Auffassung, könnte eine GbR einen Überschuss von mehreren Einhunderttausend Euro haben und würde keinen Cent Gewerbesteuer zahlen, weil nach Aufteilung 0 Rest verbleibt. Siehst Du den Denkfehler?


    Hmmm... also ohne weiters Hintergrundwissen kann ich Dir schon folgen. Doch würde ich erwarten, dass bei der Aufteilung von Einkommen (wir haben aber keins, da wir uns noch voll in Entwicklung vom Produkt befinden) auch irgendwo in den Formularen steht, ob und wie viel Gewerbesteuer darauf abgeführt wurde, oder .... so ... irgendwie :)


    Lernen wollen Fragen:


    Warum gibt es denn die SE dann überhaupt, wenn man alles in die EÜR eintragen muss und dann alles nach Belieben auf die Partner aufteilen kann?

    Wenn ein Partner etwas aus der eigenen Tasche zahlt, wann entscheidet man, ob es auf EÜR kommt, oder auf SE?

  • Die Ausgaben (Entwicklung) betreffen aber auch die GbR und gehören daher meiner Meinung nach in die EÜR! Hat doch nichts mit Sonderbetriebsausgaben zu tun - ihr habt ein negatives Geschäftsjahresergebnis, das wird über die Anlage FB auf die Gesellschafter verteilt. In die Anlage SE gehören wirklich nur Sonderbetriebsausgaben - vielleicht hilft das ja weiter

    https://www.gruenderlexikon.de…on/sonderbetriebsausgabe/

  • Also habe mit dem Steuerberater NOCH einmal gesprochen :)


    Die Aussage ist, wenn man Kosten in die EÜR einträgt, dann wird es nach dem vorgegebenen (schon angemeldeten) Schlüssel auf die Partner aufteilt, unberücksichtigt dessen wer die Kosten getragen hat. Wenn aber die Kosten wirklich nur durch einen getragen worden sind dann gehört es zu demjenigen auf die Sonderbetriebsausgaben.


    Das mit "Überschuss von mehreren Einhunderttausend Euro haben und würde keinen Cent Gewerbesteuer zahlen" stimmt so nicht, da sind wir aber nicht tiefer darauf eingegangen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Aussage ist, wenn man Kosten in die EÜR einträgt, dann wird es nach dem vorgegebenen (schon angemeldeten) Schlüssel auf die Partner aufteilt, unberücksichtigt dessen wer die Kosten getragen hat. Wenn aber die Kosten wirklich nur durch einen getragen worden sind dann gehört es zu demjenigen auf die Sonderbetriebsausgaben.

    Du bist schon bei der Verteilung des Ergebnisses. Das ist doch erst der allerletzte Schritt. Und da wird dann eben vorab nach den vereinbarten Sondertatbeständen aufgeteilt und dann der verbleibende Rest nach Anteilen. Deshalb hat die EÜR an sich doch die Umsätze insgesamt getätigt bzw. das Gesamtergebnis (Gewinn/Verlust). ?(


    Du machst da insgesamt Dinge, die m.E. nicht zutreffend sind und da halte ich mich nunmehr lieber raus.

  • miwe4, danke schön für Dein Feedback. Nachdem ich aber kein Profi bin und der Steuerberater das Alles so vorgegeben, durchgesehen und abgesegnet hat, halte ich mich an seine Vorgaben. Schlussendlich haftet er auch und weiß hoffentlich als größere, langjährige Kanzlei, was die machen.

    • Offizieller Beitrag

    Entweder Ihr habt eine GbR oder ihr habt keine. Das Gesamtergebnis ist immer das der GbR. und bei einer gewerblich tätigen GbR unterliegt dieses Gesamtergebnis auch der Gewerbesteuer. Wie sich dieses Ergebnis dann wiederum auf die Beteiligten verteilt, z.B. zu ESt-Zwecken, steht doch wieder auf einem ganz anderen Blatt.


    Ich habe irgendwie das Gefühl, bei Dir geht es um einen ganz anderen Sachverhalt oder Du verstehst und vermittelst etwas komplett falsch. Anders kann ich mir ein vermeintliches OK eines Steuerberaters zu Deinen Ausführungen nicht erklären. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, Du bzw. Ihr solltet Eure steuerlichen Angelegenheiten komplett in dessen Hände legen.