Was beeinflusst die Erstattungsgröße am meisten?

  • Hallo allerseits!


    Habe die Forumssuche genutzt, aber kein passendes Thema gefunden... Da die Suchbegriffe ziemlich allgemein sind, kann sein, dass es ein ähnliches Thema schon gab. Dann bitte ich um ein Link auf so ein.

    Also meine Frage:

    - ich betrachte meine Lebenssituation als einfach: verheiratet, Frau befindet sich in Elternzeit arbeitslos, kein Einkommen, 2 kleine Kinder, Steuerklasse 3. Mehrkosten, Werbekosten etc. schließe ich aus (angenommen gleich 0). Monatsgehalt ca. 3000€.


    Das erste Jahr (2016) habe ich vom Juni bis Dezember ununterbrochen gearbeitet. Steuererklärung ausgefüllt und Erstattung bekommen. Das stimmte mit von WISO prognosierter Erstattung überein. Ich bekam die koplette Einkommenssteuerzurück, was ich in dem Jahr gezahlt habe.

    Im letzten Jahr war Familiensituation gleich. Das Jahr habe ich aber komplett durchgearbeitet außer August (Jan bis Juli, August - Arbeitslosengeld I, dann September bis Dezember gearbeitet). Jetzt ist aber die prognosierte Erstattung etwas größer als vorheriges Jahr aber weit weg von viel geringer... hier musste ich noch alle Werbekosten, Fahrtkosten etc. angeben um auf diese Summe überhaupt zu kommen...


    Ich verstehe diese Tendenz nicht... Könnte jemand mir erklären, wovon hier die Erstattung so stark abhängig ist?..

  • Die Einkommensteuer ist eine Abschnittsbesteuerung, wird immer für ein Kalenderjahr berechnet. Daraus ergibt sich, daß Du 2016 bestimmt eine verhältnismäßig hohe Erstattung erhalten hast (ich unterstelle, daß Du/ihr im Zeitraum Januar bis Mai kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hattet), denn die monatlich abgezogene Steuer unterstellt, daß im Jahr genau das 12-fache Einkommen besteht (einfach formuliert). Dein Jahreseinkommen war aber nur 7-fach ...

    ALG 1, Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, ansonsten spielen die Werbungskosten eine immer größere Rolle, je mehr sie die Pauschale von 1000 € übersteigen.

    Die Steuerklasse spielt bei der Berechnung der Einkommensteuer überhaupt keine Rolle.

  • Stef_Ray

    prinzipiell kann nicht mehr erstattet werden als an Lohnsteuer bezahlt wurde, das ist wohl die erste Komponente, die bestimmt, wie hoch die Erstattung maximal sein kann.


    zweitens: neben den Werbungskosten (Pauschale 1.000 Euro ist in den Lohnsteuertabellen schon berücksichtig) natürlich alle Versicherungsaufwendungen (KV, PV, AV, RV; eingeschränkt u. U. auch Haftpflicht). Dann kommen Vorsorgeaufwendungen - auch diese beeinflussen das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der zu zahlenden Steuer.


    Familienstand (verheiratet, ledig, Anzahl Kinder etc.) spielt ebenfalls eine Rolle. Bei Änderungen ergeben sich natürlich Konsequenzen auf die zu zahlenden Steuer.

  • Vielen Dank für ausführliche Antworten!

    Die Einkommensteuer ist eine Abschnittsbesteuerung, wird immer für ein Kalenderjahr berechnet. Daraus ergibt sich, daß Du 2016 bestimmt eine verhältnismäßig hohe Erstattung erhalten hast (ich unterstelle, daß Du/ihr im Zeitraum Januar bis Mai kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hattet), denn die monatlich abgezogene Steuer unterstellt, daß im Jahr genau das 12-fache Einkommen besteht (einfach formuliert). Dein Jahreseinkommen war aber nur 7-fach ...


    Also, grob gesagt, für Finanzamt, wenn ich nur halbes Jahr gearbeitet hätte, gilt mein Lohn für diese 6 Monate als ein Lohn für ganzes Jahr, was höchstwahrscheinlich so niedrig wäre, dass ich keine Steuer dafür zahlen musste. Deswegen zahlen sie alles zurück...

    Ist ziemlich unlogisch, aber wenn es so ist, dann ist es so :)


    Nochmal Danke für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ist ziemlich unlogisch, aber wenn es so ist, dann ist es so

    Kann so sein, muss aber nicht zwingend so sein. Aber unlogisch wäre es auf keinen Fall. Die Lohnsteuer ist schließlich nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Was meinst Du warum es bei der Lohnsteuer Monatstabellen gibt und für die Einkommensteuer in Abhängigkeit von der Veranlagungsart nur die Grundtabelle oder die Splittingtabelle?